Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MB Immobau GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Linzer Straße 30, 53859 Niederkassel
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 15717
EUID
DER3208.HRB15717
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 81/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren
Adresse
Bochumer Straße 6, 51145 Köln
Telefon
02203/9771250
Termine & Fristen
Eröffnung
21.07.2025 , 09:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.09.2025
Prüfungstermin
17.10.2025
Gläubigerversammlung
08.01.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Grundbesitz, die Planung und Realisierung von Bauvorhaben aller Art sowie alle hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen, mit Ausnahme von Geschäften, die dem § 34 c GewO unterliegen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MB Immobau GmbH i.L. ist am 21.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 01.09.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 17.10.2025 statt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 28.11.2025 wurde ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die freihändige Veräußerung einer Immobilie in Blomberg-Rischenau auf den 08.01.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 81/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15717 eingetragenen MB Immobau GmbH i.L., Linzer Str. 30, 53859 Niederkassel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Alex Bechtold, Am Tollenberg 13, 49401 Damme und Herrn Sergej Merkusin,…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 81/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15717 eingetragenen MB Immobau GmbH i.L., Linzer Str. 30, 53859 Niederkassel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Alex Bechtold, Am Tollenberg 13, 49401 Damme und Herrn Sergej Merkusin, Linzer Str. 30, 53859 Niederkassel
Geschäftszweig: An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Grundbesitz pp.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.07.2025, um 09:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren, Bochumer Straße 6, 51145 Köln, Telefon: 02203/9771250, Fax: 022039771225.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.10.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 81/25
Bonn, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 81/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15717 eingetragenen MB Immobau GmbH i.L., Linzer Str. 30, 53859 Niederkassel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Alex Bechtold, Am Tollenberg 13, 49401 Damme …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 81/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15717 eingetragenen MB Immobau GmbH i.L., Linzer Str. 30, 53859 Niederkassel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Alex Bechtold, Am Tollenberg 13, 49401 Damme und Herrn Sergej Merkusin, Linzer Str. 30, 53859 Niederkassel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Erxleben u.a., Niedersachsenstr. 15a, 49074 Osnabrück
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu einer freihändigen Veräußerung der Immobilie,Grundbuch vom Blomberg, Rischenau, Blatt 1279, Flur 4,Flurstück 75, Erholungsfläche, Lindenweg 718 qm für einen Kaufpreis von mindestens 20.000,00 Euro. , bestimmt auf
Donnerstag, 08.01.2026, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
96 IN 81/25
Amtsgericht Bonn, 28.11.2025
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