Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MBA Fenstertechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 153064
EUID
DEK1101.HRB153064
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 241/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy
Adresse
Mittelweg 9, 20148 Hamburg
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
07.02.2023
Beschlussdatierung
06.07.2026
Frist zur Stellungnahme
06.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBA Fenstertechnik UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 241/22 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, hat sein Amt seit dem 07.02.2023 ausgeübt. Im Rahmen der Schlussrechnung wurde festgestellt, dass die Masse einen Wert von 0,00 EUR aufweist. Die Vergütung des Verwalters wird daher mit dem Mindestbetrag von 1.400,00 EUR festgesetzt. Das Gericht hat am 06.07.2026 den Beschluss zur Zustimmung zur Schlussverteilung erlassen und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 06.09.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Die Frist für Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 241/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153064 eingetragenen MBA Fenstertechnik UG (haftungsbeschränkt), Dringsheide 74, 22119 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Kochanek,
Insolvenz…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 241/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153064 eingetragenen MBA Fenstertechnik UG (haftungsbeschränkt), Dringsheide 74, 22119 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Kochanek,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 07.02.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 0,00 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt 1.400,00 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beläuft sich unter Berücksichtigung von 10 Gläubigern ebenfalls auf 1.400,00 EUR.
Eine Vergleichsberechnung erübrigt sich damit. Maßgeblich für die Festsetzung der Vergütung ist der ermittelte Betrag i.H.v. 1.400,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
67c IN 241/22
Amtsgericht Hamburg, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 241/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153064 eingetragenen MBA Fenstertechnik UG (haftungsbeschränkt), Dringsheide 74, 22119 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Kochanek,
wird der …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 241/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153064 eingetragenen MBA Fenstertechnik UG (haftungsbeschränkt), Dringsheide 74, 22119 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Kochanek,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 241/22
Amtsgericht Hamburg, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 241/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153064 eingetragenen MBA Fenstertechnik UG (haftungsbeschränkt), Dringsheide 74, 22119 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Kochanek,
soll die …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 241/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153064 eingetragenen MBA Fenstertechnik UG (haftungsbeschränkt), Dringsheide 74, 22119 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Kochanek,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 91.758,87 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 4.850,84 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 241/22
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2026
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