Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 36409
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Insolvenzprofil
MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 36409
EUID
DER2503.HRB36409
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 6/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Britta Hoff
Adresse
Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.02.2026 , 12:58 Uhr
Eröffnung
01.04.2026 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2026
Einsichtnahme Forderungstabelle
27.05.2026
Berichtstermin
09.06.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
09.06.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erste-Hilfe-Kurse, Handel und Wartung von Medizinprodukten, Brandschutzhelferausbildung, Rauchwarnmelderwartung, Notfalltraining für medizinisches Fachpersonal, Sanitätsdienste, Brandsicherheitswachen, Eventbetreuung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH ist am 01.04.2026 um 09:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge einer Gläubigerin vom 07.01.2026 sowie der Schuldnerin vom 13.02.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.02.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Britta Hoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Zugleich wurden die Verfahren 167 IN 6/26, 167 IN 38/26 und 167 IN 40/26 verbunden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Britta Hoff ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.05.2026 anzumelden. Die Forderungstabelle wird ab dem 27.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 09.06.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung der Verwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensfragen beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 6/26
167 IN 6/26
AMTSGERICHT ESSEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36409 eingetragenen MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 6/26
167 IN 6/26
AMTSGERICHT ESSEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36409 eingetragenen MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2026, um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 13.02.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 167 IN 6/26 und 167 IN 38/26 und 167 IN 40/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 09.06.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 019.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Essen, 01.04.2026
Amtsgericht
Wissmann
Richter am Amtsgericht
167 IN 6/26
Essen, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 6/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick
wird heute, am 10.02.2026 um 12:58 Uh…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 6/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick
wird heute, am 10.02.2026 um 12:58 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 2 Nr. 3, § 88 InsO) angeordnet:
Der Schuldnerin wird für den vor dem Arbeitsgericht Hagen zum Aktenzeichen 2 Ca 1289/25 geführten Rechtsstreitigkeit ein Verfügungsverbot auferlegt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Prozessgegenstand auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen.
167 IN 6/26
Amtsgericht Essen, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 6/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick
ist am 10.02.2026, um 12:58 Uhr angeo…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 6/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick
ist am 10.02.2026, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 6/26
Amtsgericht Essen, 10.02.2026
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