Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MBE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 11438
EUID
DEG1309.HRB11438
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 121/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski
Adresse
Kirchblick 11, 14129 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
16.09.2024
Schriftsatzfrist
02.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBE GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft, wobei Gläubigern bis zum 16. September 2024 die Möglichkeit zur Erhebung von Widerspruch gegeben wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens fand eine abschließende Anhörung der Gläubiger statt, die sich auf die Schlussrechnungslegung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bezog. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski wurde festgesetzt. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 59.234,96 EUR, während der Massebestand bei 4.994,17 EUR liegt. Das Verfahren ist nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gegen die Aufhebung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen
werden die nachträg…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 16. September 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 22. Juli 2024
15 IN 121/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Neue Reih…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Neue Reihe 1, 19309 Lenzen (Elbe) OT Eldenburg
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 27. Mai 2026
15 IN 121/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Fr.-Ludwi…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Fr.-Ludwig-Jahn-Str. 27, 19309 Lenzen (Elbe)
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski,
Kirchblick 11,
14129 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 7.303,79 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 5 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 16 Gläubiger, mithin waren 6 Zustellungen zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 14.10.2022 bis 25.06.2024 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 5. Juni 2025
15 IN 121/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Fr.-Ludwi…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Fr.-Ludwig-Jahn-Str. 27, 19309 Lenzen (Elbe)
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 02. Juni 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 14. April 2025
15 IN 121/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Fr.-Ludwig-Jahn-Str. 27, 19309 Lenzen (Elbe)
liegt da…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBE GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11438 NP), Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Elise-Lensing-Weg 3, 19309 Lenzen (Elbe), vertreten durch den Liquidator Herrn Gerd Geppert, Fr.-Ludwig-Jahn-Str. 27, 19309 Lenzen (Elbe)
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 121/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 59.234,96 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 4.994,17 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, den 14. April 2025
15 IN 121/22
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.