Berichts- und PrüfungsterminMecklenburg-VorpommernHRB 20836
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MBS Schnabel UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hafenstraße 58 c, 17449 Karlshagen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRB 20836
EUID
DEN1209V.HRB20836
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund
Aktenzeichen
92 IN 470/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Uta Plischkaner
Adresse
Alexandrinenstraße 2, 19055 Schwerin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
29.03.2026
Prüfungstermin
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bauservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBS Schnabel UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Stralsund anhängig. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Enrico Schnabel vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 29.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 27.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen, andernfalls gelten diese als festgestellt. Am 30.03.2026 hat das Amtsgericht Stralsund die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin Uta Plischkaner auf Antrag vom 04.03.2026 festgesetzt und die Entnahme aus der Insolvenzmasse gestattet. Die Vergütung richtet sich nach der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Rechtsbehelfe gegen die Festsetzungsentscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 470/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBS Schnabel UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer Enrico Schnabel, Hafenstraße 58c, 17449 Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20836
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.03.2026 nachträglich angemeldet…
92 IN 470/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBS Schnabel UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer Enrico Schnabel, Hafenstraße 58c, 17449 Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20836
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 - 9 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 470/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBS Schnabel UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer Enrico Schnabel, Hafenstraße 58c, 17449 Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20836
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Stralsund am 30.03.2026 beschlossen:
…
92 IN 470/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBS Schnabel UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer Enrico Schnabel, Hafenstraße 58c, 17449 Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20836
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Stralsund am 30.03.2026 beschlossen:
Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin Uta Plischkaner, Alexandrinenstraße 2, 19055 Schwerin für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
xxx
Vergütung insgesamt
xxx
Auslagen
xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
xxx
Auslagen insgesamt
xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
xxx
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag der Insolvenzverwalterin vom 04.03.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von ... EUR beträgt die Vergütung gemäß § 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ... EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 30.03.2026
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