Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 6392
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MCA furniture GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hainbergstr. 16, 32816 Schieder-Schwalenberg
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 6392
EUID
DER2307.HRB6392
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 20/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Adresse
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.02.2026 , 11:50 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.06.2026
Berichtstermin
16.07.2026 , 12:30 Uhr
Prüfungstermin
16.07.2026 , 12:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel, Import, Export sowie die Produktion von Möbeln aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCA furniture GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6392, ist am 01.05.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 16.02.2026 bei Gericht eingegangen. Bereits am 16.02.2026 um 11:50 Uhr waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Martin Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Martin Schmidt als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.06.2026. Die Forderungstabelle wird ab dem 26.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 16.07.2026 um 12:30 Uhr im Amtsgericht Detmold angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt und ein neuer Gläubigerausschuss eingesetzt werden. Der mit Beschluss vom 12.03.2026 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss ist mit der Verfahrenseröffnung beendet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6392 eingetragenen MCA furniture GmbH, Hainbergstraße 16, 32816 Schieder-Schwalenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tölle,
Geschäftsz…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6392 eingetragenen MCA furniture GmbH, Hainbergstraße 16, 32816 Schieder-Schwalenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tölle,
Geschäftszweig: Der Handel, Import, Export sowie die Produktion von Möbeln aller Art
Rechtsanwälte Schafmeister & Partner, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold,
Verfahrensbevollmächtigter
ist am 16.02.2026, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 20/26
Amtsgericht Detmold, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 20/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6392 eingetragenen MCA furniture GmbH, Hainbergstraße 16, 32816 Schieder-Schwalenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tölle, Blumenstraße 2, 32816 Schieder-Schwalenberg
Ge…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 20/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6392 eingetragenen MCA furniture GmbH, Hainbergstraße 16, 32816 Schieder-Schwalenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tölle, Blumenstraße 2, 32816 Schieder-Schwalenberg
Geschäftszweig: Der Handel, Import, Export sowie die Produktion von Möbeln aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 12.03.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Herr Uwe Hildebrandt, Neue Wiese 5c, 32760 Detmold (Vertreter der Arbeitnehmer);
2. VerbundVolksbank OWL eG, Neuer Platz 1, 33098 Paderborn, vertreten durch den Vorstand, (Vertreter der beteiligten Kreditinstitute);
3. Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bielefeld, vertreten durch Herrn Michael Schreiber, Hansastraße 33, 32049 Herford;
4. Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Detmold, Wotanstraße
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist
unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 16.07.2026, 12:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6 (Nebengebäude), 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 12.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
50 IN 20/26
Detmold, 01.05.2026
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