Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MC.D. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Sägewerk 13, 68526 Ladenburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 731184
EUID
DEB8535.HRB731184
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 1558/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Antrag
17.02.2026
Einstellungstermin / Einwendungsfrist Ende
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Planung, Projektierung und Herstellung von Modulgebäuden, Entwicklung und Realisierung von Bauvorhaben sowie Dienstleistungen eines Generalunternehmers oder Generalübernehmers. Handwerksmäßige Arbeiten werden nicht selbst ausgeführt, sondern an Dritte vergeben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MC.D. GmbH ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Andreas Kleinschmidt festgesetzt worden. Die Festsetzung erfolgte auf Basis eines Vermögenswertes von 0,00 EUR. Das Verfahren wird derzeit im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 Abs. 2 InsO) sind Gegenstand der aktuellen Verfahrensführung. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein voraussichtlich 1.165,00 EUR hoher Geldbetrag vorgeschossen wird. Die Frist für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung endet am 28.07.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MC.D. GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Mindestvergütung gemäß InsVV berechnet wurde. Das Verfahren steht am Ende des Hauptverfahrens. Ein Einstellungstermin nach § 20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MC.D. GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Mindestvergütung gemäß InsVV berechnet wurde. Das Verfahren steht am Ende des Hauptverfahrens. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO war für den 28.07.2026 angesetzt, um über die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung mangels Masse einzuwenden. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen endete am 28.07.2026. Anschließend wurde bekanntgegeben, dass eine Schlussverteilung stattfinden soll. Für diese steht keine Masse zur Verfügung (0,00 EUR), während Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 399.280,52 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MC.D. GmbH, Am Sägewerk 13, 68526 Ladenburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Forster, Simon Lube und Oliver Pesendorfer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731184
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu ersta…
4 IN 1558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MC.D. GmbH, Am Sägewerk 13, 68526 Ladenburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Forster, Simon Lube und Oliver Pesendorfer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731184
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß § 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MC.D. GmbH, Am Sägewerk 13, 68526 Ladenburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Forster, Simon Lube und Oliver Pesendorfer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731184
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellu…
4 IN 1558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MC.D. GmbH, Am Sägewerk 13, 68526 Ladenburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Forster, Simon Lube und Oliver Pesendorfer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731184
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.07.2026
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.165,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1558/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MC.D. GmbH, Am Sägewerk 13, 68526 Ladenburg, soll die Schlussverteilung stattfinden. Hierfür steht eine Masse in Höhe von € 0,00 zur Verfügung. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim - Insolvenzgericht - zur Einsicht niedergelegten Schluss…
4 IN 1558/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MC.D. GmbH, Am Sägewerk 13, 68526 Ladenburg, soll die Schlussverteilung stattfinden. Hierfür steht eine Masse in Höhe von € 0,00 zur Verfügung. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim - Insolvenzgericht - zur Einsicht niedergelegten Schlussverzeichnis betragen die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO € 399.280,52.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 07.07.2026
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