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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Krefeld hat am 12.08.2026 um 13:24 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MCS Connect GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 21182, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Kempen und betreibt die Vermittlung von Speditions- und Logistikdienstleistungen sowie den Handel mit Trailern, Chassis, Pkws und Nutzfahrzeugen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Winfried Bongartz aus Krefeld bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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