Die Errichtung von Neubauten im Bereich des Hochbaus und Tiefbaues, Bauwerkserhaltung, spezieller bauerhaltender Bautenschutz sowie Fassadenschutz und Fassadeninstandsetzung, ferner die Sanierung von Bauwerken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD HausbauKonzepte GmbH ist am 04.06.2025 um 12:10 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Rechtsanwalt Henning Bosse ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das weitere Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 31.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.08.2025 festgelegt. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist das mündliche Verfahren angeordnet worden. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf Mittwoch, den 04.03.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Magdeburg bestimmt. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere der Zustimmung zur freihändigen Veräußerung von schuldnerischem Grundbesitz.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 191/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD HausbauKonzepte GmbH, OT Eggersdorf, Reformstraße 1, 39221 Bördeland, Errichtung von Neubauten im Bereich des Hochbaus und Tiefbaues, Bauwerkserhaltung, spezieller bauerhaltender Bautenschutz sowie Fassadenschutz und Fassadeninstandsetzung, ferner …
340 IN 191/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD HausbauKonzepte GmbH, OT Eggersdorf, Reformstraße 1, 39221 Bördeland, Errichtung von Neubauten im Bereich des Hochbaus und Tiefbaues, Bauwerkserhaltung, spezieller bauerhaltender Bautenschutz sowie Fassadenschutz und Fassadeninstandsetzung, ferner die Sanierung von Bauwerken. (AG Stendal, HRB 18998), vertr. d.: Matthias Domke, OT Eggersdorf, reformstr. 1, 39221 Bördeland, (Liquidator), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 04.03.2026, 10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Stüde Blatt 1282 (Amtsgericht Gifhorn), lfd. Nr. 5, Gemarkung Stüde, Flur 4, Flurstück 306/549 und 306/568, Erholungsfläche, Bernsteinsee 921, 135 m² und 278 m², zum Kaufpreis von insgesamt 35.105,00 EUR.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.02.2026 kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der MD HausbauKonzepte GmbH, OT Eggersdorf, Reformstraße 1, 39221 Bördeland, Errichtung von Neubauten im Bereich des Hochbaus und Tiefbaues, Bauwerkserhaltung, spezieller bauerhaltender Bautenschutz sowie Fassadenschutz und Fassadeninstandsetzung, ferner die Sanierung von Bauwer…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der MD HausbauKonzepte GmbH, OT Eggersdorf, Reformstraße 1, 39221 Bördeland, Errichtung von Neubauten im Bereich des Hochbaus und Tiefbaues, Bauwerkserhaltung, spezieller bauerhaltender Bautenschutz sowie Fassadenschutz und Fassadeninstandsetzung, ferner die Sanierung von Bauwerken. (AG Stendal, HRB 18998), vertr. d.: Matthias Domke, OT Eggersdorf, reformstr. 1, 39221 Bördeland, (Liquidator), ist am 04.06.2025 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Bosse, BOSSE RÜDIGER Partnerschaft Rechtsanw. Steuerber., Otto-von-Guericke-Straße 86a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/50693390, Fax: 0391/50693399, E-Mail: magdeburg@bosse-ruediger.de, Internet: www.bosse-ruediger.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.07.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.08.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (31.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 06.06.2025 - (340 IN 191/24 (371))
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