Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MD Janicke Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schulstraße 4, 29356 Bröckel
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 211880
EUID
DEP2507.HRB211880
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 60/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-Peter Valentiner
Adresse
Bahnhofstr. 30 A, 29221 Celle
Telefon
05141/709300
E-Mail
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme Vergütungsantrag
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.09.2025 , 12:50 Uhr
Festsetzung Vergütung und Auslagen
03.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Durchführung von Speditionsdienstleistungen, Kurierdiensten, Umzügen und genehmigungsfreien Transporten aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH ist am 18.09.2025 um 12:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Hans-Peter Valentiner ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Im Rahmen eines weiteren Beschlusses vom 18.05.2026 wurde den Gläubigern eine Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung eingeräumt, sich schriftlich zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu äußern.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH ist anhängig. Am 18.09.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wodurch die vorläufige Verwaltung des Vermögens bestellt wurde und Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH ist anhängig. Am 18.09.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wodurch die vorläufige Verwaltung des Vermögens bestellt wurde und Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hans-Peter Valentiner bestellt worden. Am 18.05.2026 wird den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Am 03.07.2026 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 60/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH, Schulstraße 4, 29356 Bröckel (AG Lüneburg, HRB 211880), vertr. d.: David Janicke, Bärenkamp 8, 29683 Bad Fallingbostel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des…
34 IN 60/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH, Schulstraße 4, 29356 Bröckel (AG Lüneburg, HRB 211880), vertr. d.: David Janicke, Bärenkamp 8, 29683 Bad Fallingbostel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Celle, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 60/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH, Schulstr.4, 29356 Bröckel, ist am 18.09.2025 um 12:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwal…
34 IN 60/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH, Schulstr.4, 29356 Bröckel, ist am 18.09.2025 um 12:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hans-Peter Valentiner, Bahnhofstr. 30 A, 29221 Celle, Tel.: 05141/709300, Fax: 05141/7093060, E-Mail: mail@kanzlei-valentiner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 18.09.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 60/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH, Schulstraße 4, 29356 Bröckel (AG Lüneburg, HRB 211880), vertr. d.: David Janicke, Bärenkamp 8, 29683 Bad Fallingbostel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § …
34 IN 60/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD Janicke Transport GmbH, Schulstraße 4, 29356 Bröckel (AG Lüneburg, HRB 211880), vertr. d.: David Janicke, Bärenkamp 8, 29683 Bad Fallingbostel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 03.07.2026
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