Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 204470
EUID
DEP2305.HRA204470
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
70 IN 5/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung und Auslagen
13.01.2025
Beschluss Schlussverteilung
02.07.2025
Stichtag Schlusstermin
25.08.2025
Festsetzung Vergütung und Auslagen
17.09.2025
Aufhebung des Verfahrens
20.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth bestellt. Der verfügbare Massebestand beträgt 92.250,60 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 846.844,05 EUR zu berücksichtigen sind. Ein Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis ist der 25.08.2025. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden am 17.09.2025 festgesetzt. Das Verfahren ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG ist am 20.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Göttingen am 02.07.2025 beschlossen, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Als Stichtag für den Schlusstermin wurde der 25.08.2025 festgel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG ist am 20.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Göttingen am 02.07.2025 beschlossen, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Als Stichtag für den Schlusstermin wurde der 25.08.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand betrug 92.250,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 846.844,05 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth wurden mehrfach festgesetzt; dabei wurde eine Berechnungsgrundlage von 186.605,84 EUR ermittelt. Zuschläge für Sanierung (75 %) und Arbeitnehmerangelegenheiten (25 %) sowie ein Abschlag für die vorläufige Verwaltung (-15 %) führten zu einem Gesamtzuschlag von 85 % auf die Regelvergütung. Die festgesetzten Beträge waren gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 5/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussve…
70 IN 5/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin z…
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
f) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist…
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 92.250,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 846.844,05 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwal…
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 85 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 181.896,14 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.709,70 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 186.605,84 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Für die Tätigkeiten im Rahmen der übertagenden
Sanierung beansprucht der Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 75% auf die Regelvergütung.
Ein weiterer Zuschlag in Höhe von 25% beansprucht der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeiten im Hinblick auf die Arbeitnehmerangelegenheiten.
Die Zuschläge erscheinen angemessen und sind daher entsprechend zu gewähren.
Für die Tätigkeiten im Rahmen der vorläufigen Verwaltung ist ein Abschlag in Höhe von 15% auf die Regelvergütung vorzunehmen.
In der Gesamtschau ergibt sich somit ein zu gewährender Zuschlag in Höhe von 85% auf die Regelvergütung.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 248,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 92 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Daniel Goth festgeset…
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Daniel Goth festgesetzt worden.
Neben der aus der zutreffenden Berechnungsgrundlage ermittelten Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs.3 InsO, 10,11, 2 Abs.1 InsVV hat das Gericht Zuschläge in Höhe von insgesamt 71 % bewilligt für Betriebsfortführung sowie für die Wahrnehmung von Arbeitnehmerangelegenheiten/Insolvenzgeldvorfinanzierung.
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist ang…
70 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Ronnenberg GmbH & Co.KG, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRA 204470), vertr. d.: BEVEDI GmbH, Saturnstraße 8-12, 30952 Ronnenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 04.09.2024
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