Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MDW Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 30899
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1906.HRB30899
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 232/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.07.2024 , 09:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Prüfungstermin
27.05.2025
Besonderer Prüfungstermin
27.10.2026
Besondere Gläubigerversammlung
10.11.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringungen von Leistungen des Hoch- und Tiefbaus im eigenen und fremden Namen, Projektsteuerung und Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung von Bauvorhaben sowie der Handel mit Bauelementen und Materialien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Hoch- und Tiefbau, Projektsteuerung, Beratung sowie Handel mit Bauelementen und Materialien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH ist anhängig. Am 12.07.2024 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michael Hirner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Hauptverfahren ist eröffnet. Der ursprünglich festgesetzte Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren am 18.03.2025 wurde aufgehoben; ein neuer Prüfungstermin für den 27.05.2025 wurde anberaumt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 06.05.2025. Am 05.11.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH ist anhängig. Am 12.07.2024 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michael Hirner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Prüfungstermin im schriftlichen Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH ist anhängig. Am 12.07.2024 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michael Hirner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren ursprünglich für den 18.03.2025 aufgehoben und auf den 27.05.2025 neu anberaumt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 06.05.2025. Am 05.11.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Eine besondere Gläubigerversammlung wurde für den 10.11.2026 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen zu beschließen, darunter einen Vergleich mit Projektgesellschaften und die Rückgabe von Bürgschaften.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 12.07.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Michael Hirner ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 13.03.2025 hat das Amtsgericht Wiesbaden den ursprünglichen Prüfungstermin aufgehoben und einen neuen…
Am 12.07.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Michael Hirner ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 13.03.2025 hat das Amtsgericht Wiesbaden den ursprünglichen Prüfungstermin aufgehoben und einen neuen Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren auf den 27.05.2025 anberaumt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Am 05.11.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 02.10.2026 wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf den 10.11.2026 um 10:00 Uhr bestimmt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Genehmigung eines Vergleichs mit den Projektgesellschaften RA 1 GmbH und RA 1 Hotel GmbH über einen Betrag von 200.000,00 € sowie die Rückgabe von Bürgschaften der R+V Allgemeine Versicherung AG. Am 06.10.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 27.10.2026 festgelegt. Widersprüche müssen bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), ist am 12.07.2024 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegn…
10 IN 232/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), ist am 12.07.2024 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 12.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 05.11.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse z…
10 IN 232/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 05.11.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/24: Über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), ist der Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren am 18.03.2025 aufgehoben. Neuer Prüfungstermin im schriftlichen Verfa…
10 IN 232/24: Über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), ist der Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren am 18.03.2025 aufgehoben. Neuer Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren wird anberaumt auf den 27.05.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 10.…
10 IN 232/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 10.11.2026, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, mit der Projektgesellschaft RA 1 GmbH und mit der Projektgesellschaft RA 1 Hotel GmbH einen Vergleich abzuschließen, wonach gegen Zahlung eines in vier Raten zu begleichenden Betrages von 200.000,00 € alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind und zwei der Schuldnerin gestellte Bürgschaften der R+V Allgemeine Versicherung AG über eine Bürgschaftssumme von zusammengerechnet rund 1,8 Mio.€ zurückzugeben sind.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und …
10 IN 232/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 06.10.2026
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