Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEA Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118570
EUID
DEM1201.HRB118570
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 91/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt LL.M. corporate Florian Bandrack
Kanzlei
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon
069-366002-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
19.07.2024 , 09:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.09.2024
Prüfungstermin
16.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 19.07.2024 um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEA Solutions GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. corporate Florian Bandrack bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 25.09.2024. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.10.2024. Bis zu diesem Termin sind Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge schriftlich bei dem Insolvenzgericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 91/24:
Über das Vermögen der
MEA Solutions GmbH, Mergenthalerallee 10-12, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118570), vertr. d.: Melek Aslan, Gießener Straße 80, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführer),
ist am 19.07.2024 um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insol…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 91/24:
Über das Vermögen der
MEA Solutions GmbH, Mergenthalerallee 10-12, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118570), vertr. d.: Melek Aslan, Gießener Straße 80, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführer),
ist am 19.07.2024 um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt LL.M. corporate Florian Bandrack, c/o Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069-366002-0, Fax: 069-366002-160, E-Mail: InsoFFM@bakertilly.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 25.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.10.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 19.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.