Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mechelgrüner Technikzentrum Handels- und Service GmbH (MTZ)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Schacht 1, 08541 Neuensalz OT Mechelgrün
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 6073
EUID
DEU1206.HRB6073
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1728/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.01.2024
Gegenstand des Unternehmens
Projektierung, Planung, Fertigung, Montage, Handel und Service von Anlagen der Landtechnik, Kommunaltechnik, Innenwirtschaft, Heizungstechnik und Umwelttechnik sowie Handel und Service mit Schmierstoffen, Reifen und Normteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mechelgrüner Technikzentrum Handels- und Service GmbH (MTZ) wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 401 IN 1728/23 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 6073 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Michael Fuchs vertreten. Am 01.01.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Zudem wurde die Zustellung der Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
|
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1728/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mechelgrüner Technikzentrum Handels- und Service GmbH (MTZ), Am Schacht 1, 08541 Mechelgrün, Amtsgericht Chemnitz , HRB 6073
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fuchs
- hat der Insolvenzverwalt…
|
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1728/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mechelgrüner Technikzentrum Handels- und Service GmbH (MTZ), Am Schacht 1, 08541 Mechelgrün, Amtsgericht Chemnitz , HRB 6073
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fuchs
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.01.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1728/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mechelgrüner Technikzentrum Handels- und Service GmbH (MTZ), Am Schacht 1, 08541 Mechelgrün, Amtsgericht Chemnitz , HRB 6073
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fuchs
- wurde die Prüfung der nach…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1728/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mechelgrüner Technikzentrum Handels- und Service GmbH (MTZ), Am Schacht 1, 08541 Mechelgrün, Amtsgericht Chemnitz , HRB 6073
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fuchs
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 05.12.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.