Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MECLE UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Nimrodstraße 16, 85521 Ottobrunn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 233333
Stammkapital
1.500,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB233333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2645/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Thomas Ramisch
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Mozartstraße 8, 80336 München
Termine & Fristen
Beschwerdefristende
Gegenstand des Unternehmens
Erstellung, Anwendungen und die Erbringung von Dienstleistungen mit Fokus auf den Gesundheits- und Wellnesssektor. Des weiteren Beratungen und Betreuung im psychologischen und psychoonkologischen Bereich und weitere mit den vorgenannten Aktivitäten verbundene Tätigkeiten und Dienstleistungen. Hinzu kommen Unternehmensberatung und Veranstaltungen von Seminaren; Handel mit Digitalen Waren, Waren aus dem Gesundheits- und Wellnessbereich und Softwarelizenzen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gesundheit
Subbranche
Gesundheitsdienstleistungen
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Gesundheits- und Wellnessdienstleistungen, psychologische Beratung sowie Handel mit digitalen Waren und Softwarelizenzen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat den Antrag der MECLE UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist vertreten durch Geschäftsführer Markus Prüsener. Das Verfahren befindet sich im Antragsstadium, da die Eröffnung nicht erfolgt ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2645/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
MECLE UG (haftungsbeschränkt), Nimrodstraße 16, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Prüsener Markus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233333
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Ramisch Thomas, Mozartstraß…
1542 IN 2645/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MECLE UG (haftungsbeschränkt), Nimrodstraße 16, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Prüsener Markus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233333
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Ramisch Thomas, Mozartstraße 8, 80336 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Dienstleistungen mit Fokus auf den Gesundheits- und Wellnessektor u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.09.2026
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