Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 32011
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Insolvenzprofil
Med-DoCare Wohnen & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Steinkühlerweg 76, 44263 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 32011
EUID
DER2402.HRB32011
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 44/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Ljubinka Bange
Adresse
Hörder Phönixseeallee 155, 44263 Dortmund
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
- das An- und Vermieten von Wohngebäuden und Wohnungen, sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung, vornehmlich für ambulant betreute Wohngruppen und seniorengerechte Service-Wohnanlagen, - das Bereitstellen von Serviceleistungen für die Nutzer dieser Wohnungen und Gebäude, - das Vermitteln von Pflegekräften zur häuslichen Krankenpflege.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Med-DoCare Wohnen & Service GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dortmund prüft nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.06.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 44/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32011 eingetragenen Med-DoCare Wohnen & Service GmbH, Steinkühlerweg 76, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ljubinka Bange, Hörder Ph…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 44/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32011 eingetragenen Med-DoCare Wohnen & Service GmbH, Steinkühlerweg 76, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ljubinka Bange, Hörder Phönixseeallee 155, 44263 Dortmund
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 13-20) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
260 IN 44/24
Amtsgericht Dortmund, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 44/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32011 eingetragenen
Med-DoCare Wohnen & Service GmbH, Steinkühlerweg 76, 44263 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ljubinka Bange,
Hermann-Löns-Straße 16, 44141 Dortm…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 44/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32011 eingetragenen
Med-DoCare Wohnen & Service GmbH, Steinkühlerweg 76, 44263 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ljubinka Bange,
Hermann-Löns-Straße 16, 44141 Dortmund
Geschäftszweig:
- das An- und Vermieten von Wohngebäuden und Wohnungen, sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung, vornehmlich für ambulant betreute Wohngruppen und seniorengerechte Service-Wohnanlagen
- das Bereitstellen von Serviceleistungen für die Nutzer dieser Wohnungen und Gebäude
- das Vermitteln von Pflegekräften zur häuslichen Krankenpflege
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.09.2024, um 09:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Karl Michels, Löwenstraße 13, 44135 Dortmund, Telefon: 0231/58449840, Fax: 023158449849.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
260 IN 44/24
Amtsgericht Dortmund, 20.09.2024
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