Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mediatronic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 8688
EUID
DEU1104.HRB8688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532 IN 1664/23, 544 IN 1664/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 09:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2024
Frist für Anträge und Widersprüche
30.04.2024
Widerspruchsfrist
06.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mediatronic GmbH mit Sitz in Dresden ist am 01.02.2024 um 09:42 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Goethner bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 30.04.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mediatronic GmbH in Dresden ist am 01.02.2024 um 09:42 Uhr eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Ralf Goethner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 19.03.2024 anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mediatronic GmbH in Dresden ist am 01.02.2024 um 09:42 Uhr eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Ralf Goethner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 19.03.2024 anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen waren bis zum 30.04.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Im weiteren Verfahren ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.06.2025 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1664/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mediatronic GmbH, Saydaer Straße 6-8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8688
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Andreas
- wurde am 01.02.2024 um 09:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ins…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1664/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mediatronic GmbH, Saydaer Straße 6-8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8688
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Andreas
- wurde am 01.02.2024 um 09:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Ralf Goethner, Wasastraße 15, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 340850 Telefax: 0351 34085 5
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.04.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1664/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mediatronic GmbH, Saydaer Straße 6-8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8688
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Andreas
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolven…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1664/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mediatronic GmbH, Saydaer Straße 6-8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8688
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Andreas
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.