Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Medical Care Professional GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Solmische-Weiher-Straße 27, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 53106
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB53106
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 398/26, 8 IN 489/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026
Aufhebung
30.06.2026
Aufhebung
09.07.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Arbeitnehmerüberlassung, vorrangig im medizinischen Bereich, ein ambulanter Pflegedienst und Intensiv-Pflege sowie Krankenfahrten
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Arbeitnehmerüberlassung
Nebenbranche
Pflege & Soziales
Geschäftstätigkeit
Arbeitnehmerüberlassung im medizinischen Bereich sowie Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes mit Intensiv-Pflege und Krankenfahrten
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH ist am 09.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Antragsgegnerin wird vertreten durch Christos Limenides als Geschäftsführer. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann bestellt worden, welche ermächtigt wurde, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Am 24.06.2026 wird eine weitere Bekanntmachung über die vorläufige Verwaltung veröffentlicht. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist am 30.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH in Dreieich ist am 09.06.2026 im Aktenzeichen 8 IN 398/26 sowie am 24.06.2026 im Aktenzeichen 8 IN 489/26 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, wurde ermäch…
Über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH in Dreieich ist am 09.06.2026 im Aktenzeichen 8 IN 398/26 sowie am 24.06.2026 im Aktenzeichen 8 IN 489/26 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Die Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Später ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung im Verfahren 8 IN 398/26 am 30.06.2026 und im Verfahren 8 IN 489/26 am 09.07.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH in Dreieich ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Offenbach am Main. Zunächst wurde am 09.06.2026 im Aktenzeichen 8 IN 398/26 sowie am 24.06.2026 im Aktenzeichen 8 IN 489/26 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermö…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH in Dreieich ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Offenbach am Main. Zunächst wurde am 09.06.2026 im Aktenzeichen 8 IN 398/26 sowie am 24.06.2026 im Aktenzeichen 8 IN 489/26 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann bestellt, die ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Die vorläufige Verwaltung im Verfahren 8 IN 398/26 ist am 30.06.2026 aufgehoben worden. Im Verfahren 8 IN 489/26 erfolgte die Aufhebung der Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 09.07.2026. Später, am 28.07.2026, wurden in einem weiteren Beschluss (vermutlich für das fortgeführte oder ein neues Verfahren unter denselben Aktenzeichen) die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Dabei wurde eine Berechnungsmasse zugrunde gelegt, aus der der Verwalterin 25 % zustehen. Die Festsetzung der Beträge unterliegt nicht der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO, sondern erfolgt auszugsweise nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Auslagen und Umsatzsteuer wurden antragsgemäß festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 398/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Straße 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der…
Az.: 8 IN 398/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Straße 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 489/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Str. 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, Eschborn, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermö…
Az.: 8 IN 489/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Str. 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, Eschborn, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 398/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Straße 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 30.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollstän…
8 IN 398/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Straße 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 30.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 489/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Str. 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, Eschborn, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 09.07.2026 aufgehoben worden.
Der …
8 IN 489/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Str. 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, Eschborn, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 09.07.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 398/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Straße 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann festgesetzt worden. Gemäß…
8 IN 398/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Straße 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter / der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Ggfs. wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Auslagen und Umsatzsteuer wurden antragsgemäß festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.07.2026
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