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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Münster hat am 31.08.2026 um 09:06 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Medical Shield GmbH & Co.KG, Ahaus, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Stadtlohn, bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, während die vorläufige Verwalterin ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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