Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Medicalfield GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Martin-Luther-Platz 22, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 85158
EUID
DER1101.HRB85158
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 9/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Georg Faude
Adresse
Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Antragseingang
13.01.2025
Eröffnung
08.04.2025 , 14:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.05.2025
Berichtstermin
10.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Personalvermittlung und Beratung, die Informationsvermittlung gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 08.04.2025 um 14:08 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medicalfield GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag eines Gläubigers, der am 13.01.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Georg Faude ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger, die Sicherungsrechte in Anspruch nehmen, müssen diese unverzüglich mitteilen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.06.2025. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zur Person des Insolvenzverwalters bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 27.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 9/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85158 eingetragenen Medicalfield GmbH, ehemals Martin-Luther-Platz 22, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kristian Krcar,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit un…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 9/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85158 eingetragenen Medicalfield GmbH, ehemals Martin-Luther-Platz 22, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kristian Krcar,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.04.2025, um 14:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 9/25
Düsseldorf, 08.04.2025
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