Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 14846
EUID
DER1101.HRA14846
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 233/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.10.2025 , 16:03 Uhr
Eröffnung
27.04.2026 , 13:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.06.2026
Einsicht Unterlagen
15.06.2026
Prüfungstermin
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wurde am 29.10.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Amtsgericht Düsseldorf getroffen. Zu diesem Zeitpunkt ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit dem Eröffnungsbeschluss vom 27.04.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 08.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.06.2026. Die Anmeldungunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.06.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 233/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 14846 eingetragenen Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 233/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 14846 eingetragenen Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70724 eingetragene Objekt Düsseldorf-Seestern Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Lindner,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.04.2026, um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
504 IN 233/25
Düsseldorf, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 233/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 14846 eingetragenen Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vert…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 233/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 14846 eingetragenen Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70724 eingetragene Objekt Düsseldorf-Seestern Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Lindner,
ist am 29.10.2025, um 16:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 233/25
Amtsgericht Düsseldorf, 29.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.