Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Medite GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 22291
EUID
DEP2408.HRB22291
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 221/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer
Kanzlei
Valtier
Adresse
Schiffgraben 20, 30159 Hannover
Telefon
0511/1231050
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
24.01.2024
Beschluss Schlussverteilung
26.01.2024
Schlusstermin
06.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion und Vertrieb medizinischer Geräte, Laborgeräte sowie sonstiger mechanischer, elektrischer und elektronischer Geräte, ebenso von Verbrauchsmaterialien für medizinische, laboratorische und sonstige Zwecke sowie deren Im- und Export; Entwicklung und Handel von Hard- und Softwarekomponenten für medizinische, laboratorische und sonstige Zwecke. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, in diesem Bereich Planungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, die Vertretung anderer Unternehmen zu übernehmen sowie andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medite GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. jur. Immo Hamer hat dem Amtsgericht Gifhorn am 26.01.2024 angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.927.347,71 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.133.212,42 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Am 24.01.2024 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Beschluss des Gerichts vom 26.01.2024 erteilt die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO und hebt die Anordnung des mündlichen Verfahrens auf. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.03.2024. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis beim Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 221/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medite GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolve…
35 IN 221/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medite GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/1231050, Fax: 0511/12310599, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.927.347,71 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.133.212,42 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 26.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 221/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medite GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schl…
35 IN 221/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medite GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.03.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 26.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 221/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medite GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge …
35 IN 221/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medite GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22291), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 409,19 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschüsse
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.07.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hatte erhöhende Faktoren von 523,50 % und Abschläge von 15 % geltend gemacht (§ 3 InsVV). Gerichtlicherseits konnten die erhöhenden Faktoren lediglich in einem Gesamtvolumen von 409,19 % zu erkannt werden. Dabei konnten die Erhöhungsfaktoren für Betriebsfortführung, übertragende Sanierung, Arbeitnehmerangelegenheiten und Aus- und Absonderungen nur mit 289,19 % und die Erhöhungsfaktoren für Gläubiger und freihändigem Verkauf gar nicht berücksichtigt werden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 24.01.2024
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