Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 28707
EUID
DEM1906.HRB28707
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 158/20
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.06.2024
Schlusstermin
01.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Versorgung, soweit dies ohne besondere Genehmigung zulässig ist. Insbesondere bezieht sich die Tätigkeit auf die Vermittlung medizinischer Beratungen, Behandlungen und Schulungen. Weitere Tätigkeiten des Unternehmens sind der Handel und Vertrieb im Bereich der Nahrungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Lifestyle-Produkte und medizinische Produkte ohne Zulassung. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Beratungsleistungen, internationales Marketing, Übernahme von Unternehmen insbesondere in Verbindung mit medizinischen Projekten sowie das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Medhat Helal Subhi, ist ein Verfahrensverlauf dokumentiert, der von der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zur Zustimmung zur Schlussverteilung reicht. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen fand am 25.06.2024 statt. Der verfügbare Massebestand beträgt 24.354,42 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 646.111,44 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO ist erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 01.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 25.06.2024 bestimmt. Später erfolgte die Ankündigung der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, wobei ein verfügbarer Mas…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 25.06.2024 bestimmt. Später erfolgte die Ankündigung der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, wobei ein verfügbarer Massebestand von 24.354,42 EUR und Insolvenzforderungen in Höhe von 646.111,44 EUR genannt wurden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde mit Beschluss vom 10.06.2026 erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 01.09.2026. Bis zu diesem Datum können Widersprüche und Einwendungen eingelegt werden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden mit Beschluss vom 23.07.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 158/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim, Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen (AG Wiesbaden , HRB 28707), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits…
10 IN 158/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim, Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen (AG Wiesbaden , HRB 28707), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
25.06.2024.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 158/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim, Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen (AG Wiesbaden , HRB 28707), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme …
10 IN 158/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim, Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen (AG Wiesbaden , HRB 28707), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 24.354,42 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 646.111,44 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 158/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim, Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen (AG Wiesbaden , HRB 28707), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prü…
10 IN 158/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim, Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen (AG Wiesbaden , HRB 28707), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 01.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 158/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim, Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen (AG Wiesbaden , HRB 28707), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 Ins…
10 IN 158/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MedTra GmbH vertr. d. d. GF Medhat Helal Subhi, Ibrahim, Germanenweg 29, 65527 Niedernhausen (AG Wiesbaden , HRB 28707), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 24.691,02 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.908,60 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 27.599,62 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters war in mehreren Komplexen mit besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden und hat ihn erheblich stärker als in einem durchschnittlichen Insolvenzverfahren in Anspruch genommen.
Die Bemessung des Zuschlags erfolgt in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung aller erschwerenden Umstände und Überschneidungen. Die dargestellten Tätigkeiten erfüllen die Voraussetzungen für einen Zuschlag wegen besonderer rechtlicher und tatsächlicher Schwierigkeiten.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.07.2026
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