Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Europastraße 3, 35394 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRA 5179
EUID
DEM1406.HRA5179
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 237/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathunter
Kanzlei
RAe Brinkmann und Kollegen
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
13.03.2024 , 14:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2024
Prüfungstermin
13.06.2024
Widerspruchsfrist
31.03.2025
Schlusstermin
06.08.2025
Einstellung
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG ist am 13.03.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 27.05.2024. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 31.03.2025 liefen. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der verfügbare Massebestand wurde mit 73,80 EUR angegeben, bei festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von 9.359,43 EUR. Die Vornahme der Schlussverteilung ist beschlossen. Der Stichtag für den Schlusstermin ist auf den 06.08.2025 bestimmt. Das Verfahren ist am 22.01.2026 gemäß § 207 InsO mangels Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 G…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Verfahrenspfleger),
ist am 22.01.2026 gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Amtsgericht Gießen, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 3539…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Verfahrenspfleger),
wird
der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 06.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge nach § 207 Abs. 2 InsO hinsichtlich des Antrags des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 353…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Verfahrenspfleger),
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 07.04.2025.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 21.12.2023 angeordnet und hat bis zum 13.03.2024 angedauert. Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.
Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 1.375,11 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in § 63 Abs. 3 InsO und in § 11 InsVV geregelt.
Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist nach § 63 Abs. 3 S. 3 InsO regelmäßig der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Liegen im Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung genauere Erkenntnisse hinsichtlich des Verkehrswertes vor, braucht diese Schätzung nicht mehr zu erfolgen, sondern es ist der tatsächliche Verkehrswert anzusetzen. Dies ist auch geschehen im Beschluss des BGH vom 08.07.2004 (Rpfl. 04, Seite 64 f). Es wurden daher die tatsächlich realisierten Massewerte angesetzt.
Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR (40% von 1.375,11 EUR)
Bruchteil, § 11 InsVV:
Der vorläufige Verwalter erhält nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO in der Regel 25 % der Vergütung nach § 2 InsVV.
25% von EUR würden EUR ergeben.
Mindestvergütung
Allerdings steht einem vorläufigen Verwalter ebenfalls die ungekürzte Mindestvergütung des § 2 Abs. 2 InsVV in Höhe von 1.400,00 EUR zu.
Die Vergütung wird daher antragsgemäß auf EUR festgesetzt.
Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je begonnenen Monat beträgt.
15% der Mindestvergütung ergeben EUR.
Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 05.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 353…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Verfahrenspfleger),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 07.04.2025.
G r ü n d e:
Berechnungsgrundlage, § 1 InsVV:
Nach § 1 InsVV wird die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten werden nicht abgesetzt.
Aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sind Einnahmen in Höhe von 1.333,52 EUR ersichtlich. Dieser Betrag stellt die Berechnungsgrundlage dar.
Regelsatz, § 2 InsVV:
Aus der nach § 1 InsVV ermittelten Berechnungsgrundlage würde sich nach § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR (40% aus 1.333,52 EUR) ergeben.
Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung in der Regel jedoch mindestens 1.400,00 EUR betragen.
Zu- und Abschläge, § 3 InsVV:
Die Normalvergütung nach § 2 InsVV deckt die sogenannten "Regelaufgaben" des Insolvenzverwalters ab. Hat der Verwalter in einem Verfahren sogenannte "Sonderaufgaben" durchzuführen, kann ein Anspruch auf einen Zuschlag nach § 3 InsVV entstehen. Zur Definition eines Normalverfahrens siehe Eickmann, Kommentar zur InsVV., § 3, Rn. 12 u.a.
Zuschläge wurden nicht beantragt. Tatbestände, die das Ansetzen von Abschlägen rechtfertigen sind nicht erkennbar, so dass es bei der Festsetzung der zuvor ermittelten Regelvergütung verbleibt.
Auslagen, § 8 InsVV:
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung für das erste Jahr sowie jeweils 10% für jedes weitere angefangene Jahr beträgt. Die Auslagenpauschale darf höchstens jedoch 350,- EUR je begonnenen Monat betragen.
Das Verfahren hat insgesamt 2 angefangene Jahre angedauert. Es können somit 25% der Regelvergütung als Auslagenpauschale festgesetzt werden. Die Auslagenpauschale beträgt insgesamt EUR.
Umsatzsteuer, § 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 05.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 3539…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Verfahrenspfleger),
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 73,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 9.359,43 EUR.
Gießen, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
Über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179), vertr. d.: 1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen, vertr. d.: 1.1. Gunnar Volkers, Europastraße 3, 35394 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 13.03.2024…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
Über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179), vertr. d.: 1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen, vertr. d.: 1.1. Gunnar Volkers, Europastraße 3, 35394 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 13.03.2024 um 14:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 27.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.06.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 353…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRA 5179),
vertreten durch:
1. dbp Projekt GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen,
vertreten durch:
1.1. Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Verfahrenspfleger),
wird für die bis zum 21.02.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 31.03.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 21.02.2025
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