Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vidolife UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 8842
EUID
DEM1406.HRB8842
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Notgeschäftsführer Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Rolle
Eigenverwalter
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Termine & Fristen
Schlusstermin
18.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von medizinischen Hilfsmitteln und Pflegeprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vidolife UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Biebertal ist Dr. Hans-Jörg Laudenbach als Eigenverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet, wobei die Fristen für Widersprüche bis zum 12.03.2025 (für Forderungen bis 13.02.2025) und bis zum 30.04.2025 (für Forderungen bis 02.04.2025) verliefen. Das Verteilungsverzeichnis wurde niedergelegt, wobei der verfügbare Massebestand 53.416,82 EUR betrug und die Summe der festgestellten Insolvenzforderungen 551.500,54 EUR entsprach. Im Rahmen der Vergütungsfestsetzung für die Sachwalterin Rechtsanwältin Bärbel Decker wurde eine Berechnungsgrundlage von 288.638,12 EUR ermittelt. Für die Abwicklung des Verfahrens ist die Vornahme der Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 18.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Ge…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.
Die Sachwalterin Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de bzw. der Eigenverwalter Dr. Laudenbach haben dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 53.416,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 551.500,54 EUR.
Gießen, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird die Vergütung der Sachwalterin fest…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird die Vergütung der Sachwalterin festgesetzt auf:
xxx
Dem Eigenverwalter wird aufgegeben, der Sachwalterin Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu erstatten.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 16.06.2026.
G r ü n d e:
Berechnungsgrundlage, § 1 InsVV:
Nach § 1 InsVV wird die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten werden nicht abgesetzt.
Bei einer Betriebsfortführung darf jedoch nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 b) InsVV nur der erwirtschaftete Überschuss berücksichtigt werden. Die Betriebsausgaben müssen also von den Einnahmen abgezogen werden.
Die festgesetzte Steuer auf die Vergütung und die Auslagen fließt nach der Entnahme der Vergütung wieder zur Masse. Nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2007 (IX ZB 147/06), ZinsO 2007, Seite 1347 ist eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung ergibt. Allerdings darf nach einem weiteren Beschluss des BGH vom 26.02.2015 (IX ZB 9/13) die Vorsteuer aus der Vergütung lediglich einmal als erhöhend in der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung finden. Unter Bezugnahme auf die zuvor zitierte Entscheidung des BGH hat die Sachwalterin die zu erwartende Steuererstattung der Berechnungsgrundlage hinzugesetzt. Dem Antrag muss insoweit stattgegeben werden.
Aus der Schlussrechnung des Eigenverwalters sind Einnahmen in Höhe von 187.897,60 EUR ersichtlich. Hinzuzusetzen sind die Bank- bzw. Kassenbestände bei Verfahrenseröffnung in Höhe von 113.214,31 € (Volksbank Heuchelheim eG), 35.236,71 € (Volksbank Mittelhessen eG) sowie 506,88 € (Barkasse). Abzuziehen sind die Einnahmen aus Betriebsfortführung in Höhe von 53.903,38. Schließlich ist noch die zu erwartende Vorsteuer aus der Vergütungsfestsetzung in Höhe von 5.686,- € hinzuzusetzen, so dass sich ein Betrag von 288.638,12 € ergibt. Dieser Betrag stellt die Berechnungsgrundlage dar.
Die Beträge ergeben sich aus der Schlussrechnung des Eigenverwalters. Soweit nicht vorher gesondert erläutert wird auf die Berechnung im Antrag der Sachwalterin Bezug genommen.
Regelsatz, § 2 InsVV:
Aus der nach § 1 InsVV ermittelten Berechnungsgrundlage ergibt sich nach § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Gemäß § 12 Abs. 1 InsVV erhält die Sachwalterin 60% der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.
60% von xxx € betragen xxx €.
Zu- und Abschläge, § 3 InsVV:
Die Normalvergütung nach § 2 InsVV deckt die sogenannten "Regelaufgaben" des Insolvenzverwalters ab. Hat der Sachwalter in einem Verfahren sogenannte "Sonderaufgaben" durchzuführen, kann ein Anspruch auf einen Zuschlag nach § 3 InsVV entstehen. Zur Definition eines Normalverfahrens siehe Eickmann, Kommentar zur InsVV., § 3, Rn. 12 u.a.
Zuschläge wurden nicht beantragt. Tatbestände, die das Ansetzen von Abschlägen rechtfertigen sind nicht erkennbar, so dass es bei der Festsetzung der zuvor ermittelten Regelvergütung verbleibt.
Auslagen, § 8 InsVV:
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung für das erste Jahr sowie jeweils 10% für jedes weitere angefangene Jahr beträgt. Die Auslagenpauschale darf höchstens jedoch 175,- € je angefangenen Monat betragen.
Das Verfahren hat insgesamt 32 angefangene Monate angedauert.
Es greift hier die Höchstgrenze von 175,- € je Monat. Mithin werden xxx EUR für 32 angefangene Monate angesetzt.
Neben der Auslagenpauschale stehen der Sachwalterin weitere Auslagen zu, die ihr aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens gemäß § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i. V. m. KV Nr. 9002 GKG betragen diese 3,50 EUR pro erfolgter Zustellung. Der Anspruch auf Festsetzung dieses Auslagenersatzes besteht jedoch erst ab der 11. Zustellung. Da die Sachwalterin insgesamt 263 Zustellungen vorgenommen hat, sind jeweils 3,50 EUR für 253 Zustellungen, mithin insgesamt xxx EUR aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens festzusetzen.
Umsatzsteuer, § 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung z…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 18.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Eigenverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird für die bis zum 29.12.2023 nachträg…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird für die bis zum 29.12.2023 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 16.02.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 29.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
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vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird für die bis zum 24.05.2024 nachträg…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird für die bis zum 24.05.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 26.06.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird für die bis zum 13.02.2025 nachträg…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird für die bis zum 13.02.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 12.03.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 13.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird für die bis zum 02.04.2025 nachträg…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),
wird für die bis zum 02.04.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 30.04.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 02.04.2025
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