Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEFDENTAL MVZ GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heckinghauser Str. 178, 42289 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 33363
EUID
DER1608.HRB33363
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 89/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 13 a, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
12.10.2023
Eröffnung
02.01.2024 , 14:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.02.2024
Einsichtnahme Unterlagen
22.02.2024
Prüfungstermin
12.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Heilbehandlung im Rahmen der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung. Zu diesem Zwecke errichtet die Gesellschaft zunächst ein arztgruppengleiches, später gegebenenfalls weitere arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren (nachfolgend MVZ genannt) gemäß § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. Die Gesellschaft wird durch angestellte Zahnärzte zahnärztliche Leistungen erbringen, soweit dies nach den gesetzlichen und den berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 02.01.2024 um 14:28 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEFDENTAL MVZ GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Grundlage ist ein Antrag der Schuldnerin, der am 12.10.2023 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.02.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.03.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 22.02.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag, also dem 12.03.2024, bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 89/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33363 eingetragenen MEFDENTAL MVZ GmbH, Heckinghauser Str. 178, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hakan Uncu, Heckinghauser Straße 178, 42289 Wuppertal
Gesc…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 89/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33363 eingetragenen MEFDENTAL MVZ GmbH, Heckinghauser Str. 178, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hakan Uncu, Heckinghauser Straße 178, 42289 Wuppertal
Geschäftszweig: Die Heilbehandlung im Rahmen der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.01.2024, um 14:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer, Friedrich-Ebert-Str. 13 a, 42103 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 89/23
Wuppertal, 02.01.2024
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