Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEGAMI Sp. z o. o.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 13227
Stammkapital
100.000,00 PLN
EUID
DEG1103.HRB13227
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 8/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Erörterungs- und Abstimmungstermin
29.04.2026 , 10:00 Uhr
Aufhebung
28.05.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das isolierte Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen der MEGAMI Sp.z o.o. ist eröffnet. Der Insolvenzplan vom 16.03.2026 wurde durch das Amtsgericht Cottbus am 24.03.2026 zur Erörterung und Abstimmung bekannt gegeben. Der Termin zur Erörterung und Abstimmung ist am 29.04.2026 angesetzt. Nach der Bestätigung des Insolvenzplanes und dem Eintritt der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses ist das Insolvenzverfahren zum 28.05.2026 aufgehoben worden. Die Erfüllung des Insolvenzplanes wird durch den Insolvenzverwalter überwacht.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das isolierte Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen der MEGAMI Sp.z o.o. ist eröffnet worden. Der Insolvenzplan vom 16.03.2026 wurde bestätigt, woraufhin die Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses eingetreten ist. Das Verfahren ist zum 28.05.2026 aufgehoben worden. Die Erfüllung des Pl…
Das isolierte Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen der MEGAMI Sp.z o.o. ist eröffnet worden. Der Insolvenzplan vom 16.03.2026 wurde bestätigt, woraufhin die Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses eingetreten ist. Das Verfahren ist zum 28.05.2026 aufgehoben worden. Die Erfüllung des Plans wird durch den Verwalter überwacht. Im Rahmen der Kostenfestsetzung wurden Regelvergütung und Auslagen sowie Zuschläge für den Insolvenzplan festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem isolierten Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen der
(Zweigstelle) der MEGAMI Sp.z o.o. (Registergericht Cottbus HRB 13227 CB), Kirchstraße 14, 03172 Guben, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Herren Krysztof Stanislaw Szymanski und Piotr Sebastian Chorbinski…
In dem isolierten Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen der
(Zweigstelle) der MEGAMI Sp.z o.o. (Registergericht Cottbus HRB 13227 CB), Kirchstraße 14, 03172 Guben, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Herren Krysztof Stanislaw Szymanski und Piotr Sebastian Chorbinski,
Schuldnerin
Verwalter und Planeinreicher:
Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto - Nagel - Straße 14, 14467 Potsdam
hat das Insolvenzgericht Cottbus am 24.03.2026
durch Richterin am Amtsgericht Rachow
beschlossen:
Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes, des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Plan vom 16.03.2026 (Erörterungs- und Abstimmungstermin gem. § 235 InsO) und gegebenenfalls Bestätigung des Planes wird bestimmt auf:
Mittwoch, den 29.04.2026, 10.00 Uhr, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30.
I.
Die Stellungnahme der Schuldnerin zum Plan soll binnen 3 Wochen abgegeben werden (§ 232 Abs.1 Ziffer 2 InsO).
II.
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen sowie den eingegangenen Stellungnahmen kann durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, Zimmer 236 eingesehen werden (§ 234 InsO).
III.
Der Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplanes auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Gem. § 240 InsO kann über den geänderten Plan
noch im selben Termin abgestimmt werden.
IV.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Planes ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat ( § 235 Abs. 3 InsO).
V.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger ,die Forderungen angemeldet haben ,die absonderungsberechtigten Gläubiger ,der Verwalter und die an der Schuldnerin beteiligten Personen geladen ( § 235 Abs.3 InsO).
VI.
Dieser Beschluss gilt als Ladung.
VII.
Soweit Gläubiger an dem Eröffnungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Vertretungsverhältnisse der Teilnehmenden sind durch geeignete Urkunden im Termin nachzuweisen (Vollmachten, Registerauszüge etc.).
Gem. Ziffer 8 des Eröffnungsbeschlusses vom 01.05.2021 wird der Verwalter beauftragt, den Gläubigern, die Forderungen angemeldet haben und den absonderungsberechtigten Gläubigern eine Zusammenfassung des Planes zu übersenden.
Cottbus, den 24.03.2026
Abteilung 63
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem isolierten Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen (Zweigstelle) der MEGAMI Sp.z o.o. (Registergericht Cottbus HRB 13227 CB ) ,Kirchstraße 14 ,03172 Guben ,vertreten durch den Vorstand ,dieser vertreten durch die Herren Stanislaw Szymanski und Piotr Sebastian Chorbinski hat das Amt…
In dem isolierten Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen (Zweigstelle) der MEGAMI Sp.z o.o. (Registergericht Cottbus HRB 13227 CB ) ,Kirchstraße 14 ,03172 Guben ,vertreten durch den Vorstand ,dieser vertreten durch die Herren Stanislaw Szymanski und Piotr Sebastian Chorbinski hat das Amtsgericht Cottbus durch Richterin am Amtsgericht Rachow am 22.05.2026 beschlossen. :
Nachdem die Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses für den Insolvenzplan vom 16.03.2026 eingetreten ist wird das Insolvenzverfahren zum 28.05.2026 aufgehoben. ( § 258 InsO)
Die Erfüllung des Planes wird durch Rechtsanwalt Thomas Krafft , Potsdam überwacht ( §§ 259,267 InsO )
Amtsgericht Cottbus, den 22. Mai 2026
Az.: 63 IN 8/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGAMI Sp. z o. o., Kirchstraße 14, 03172 Guben sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 349.607,97 €…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGAMI Sp. z o. o., Kirchstraße 14, 03172 Guben sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 349.607,97 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 50 % (Insolvenzplan). An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 23. Juli 2026, 63 IN 8/21
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