Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Megatec Werkzeugtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Berliner Straße 2, 58511 Lüdenscheid
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 4274
EUID
DER2604.HRB4274
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 41/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Jan Janßen
Adresse
Feithstr. 177, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
13.05.2025
Frist zur Stellungnahme
08.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Werkzeugbau und die Kunststoffverarbeitung sowie die Entwicklung technischer Produkte. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Megatec Werkzeugtechnik GmbH ist beim Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 106 IN 41/21 anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Jan Janßen übt sein Amt seit dem 01.08.2021 aus. Im Februar 2022 wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt, wobei ein Vorschuss von 47.600,00 Euro bereits bewilligt war. Im April 2025 ordnete das Gericht die nachträgliche Prüfung von Forderungen an, wobei der Prüfungsstichtag auf den 13.05.2025 festgelegt wurde. Im März 2026 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Den Insolvenzgläubigern im Range des § 38 InsO stehen Forderungen in Höhe von 567.561,20 EUR gegenüber, wofür ein Verteilungsbetrag von 271.488,34 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid und Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld und Partner, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 21.02.2022, festgesetzter Vorschuss 47.600,00 Euro
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.08.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 51 Gläubigern auf 2.940,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf xxx % und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.09.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.
106 IN 41/21
Amtsgericht Hagen, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid und Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld und Partner, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 41/21
Amtsgericht Hagen, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid un…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid und Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 567.561,20 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 271.488,34 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
106 IN 41/21
Amtsgericht Hagen, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid un…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 41/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4274 eingetragenen Megatec Werkzeugtechnik GmbH, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch Herrn Patrick Ferber, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid und Herrn Hans Peter Zöllig, Berliner Str. 2, 58511 Lüdenscheid
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
106 IN 41/21
Amtsgericht Hagen, 08.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.