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Insolvenzprofil
Mehrenergieöl GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 85327
EUID
DER3306.HRB85327
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
73 IN 346/16
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Beschlussdatum
14.09.2026
Unterschriftsdatum
15.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mehrenergieöl GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Köln hat die Anordnung einer Nachtragsverteilung hinsichtlich etwaiger Ansprüche der Schuldnerin auf Vorsteuererstattungen beschlossen (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO). Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, welche innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingelegt werden muss. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 346/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85327 eingetragenen Mehrenergieöl GmbH, Karthäuser Str. 2, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Kintzinger, Altwieslocher 13, 69168 Wiesl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 346/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85327 eingetragenen Mehrenergieöl GmbH, Karthäuser Str. 2, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Kintzinger, Altwieslocher 13, 69168 Wiesloch und Frau Petra Wolf, Kirchhofspösch 1, 53520 Rodder
wird hinsichtlich etwaigen Ansprüchen der Schuldnerin auf Vorsteuererstattungen die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 14.09.2026
73 IN 346/16
Amtsgericht Köln, 15.09.2026
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