Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meilenwelt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lübbecker Straße 23a, 32584 Löhne
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15585
EUID
DER2108.HRB15585
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 696/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Marco Kuhlmann
Adresse
Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.07.2025 , 12:06 Uhr
Eröffnung
05.09.2025 , 17:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.10.2025
Einsicht Unterlagen
07.11.2025
Prüfungstermin
05.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gebrauchtwagenhandel, die Aufbereitung und der Im- und Export von Fahrzeugen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meilenwelt GmbH wurde am 22.07.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marco Kuhlmann getroffen. Das Insolvenzverfahren ist am 05.09.2025 aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Marco Kuhlmann ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 24.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.12.2025. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.11.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 696/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15585 eingetragenen Meilenwelt GmbH, Königstraße 22, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Servet Demir
Geschäftszweig: Geb…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 696/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15585 eingetragenen Meilenwelt GmbH, Königstraße 22, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Servet Demir
Geschäftszweig: Gebrauchtwagenhandel
ist am 22.07.2025, um 12:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 696/25
Amtsgericht Bielefeld, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 696/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15585 eingetragenen Meilenwelt GmbH, Königstraße 22, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Servet Demir
Geschäftszweig: Gebrauchtwagenhandel
wird wegen Zahlung…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 696/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15585 eingetragenen Meilenwelt GmbH, Königstraße 22, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Servet Demir
Geschäftszweig: Gebrauchtwagenhandel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.09.2025, um 17:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 696/25
Bielefeld, 05.09.2025
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