Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mein Dachkraftwerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 11409
EUID
DEM1203.HRB11409
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein/Ts.
Aktenzeichen
33/24
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/9130920
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.05.2024 , 13:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (HRB 11409), ist am 13.05.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. In einem weiteren Beschluss vom 24.02.2025 wurden die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11409), vertr. d.: 1. Axel Vetter, Alte Frankfurter Straße 22f, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltun…
90 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11409), vertr. d.: 1. Axel Vetter, Alte Frankfurter Straße 22f, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9130920, Fax: 069/91309230 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11409), vertr. d.: 1. Axel Vetter, Alte Frankfurter Straße 22f, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzve…
90 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11409), vertr. d.: 1. Axel Vetter, Alte Frankfurter Straße 22f, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2
Abs. 2 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag Die Vergütung wird gegen die Antragstellerin festgesetzt.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.02.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde-bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11409), vertr. d.: 1. Axel Vetter, Alte Frankfurter Straße 22f, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der…
90 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11409), vertr. d.: 1. Axel Vetter, Alte Frankfurter Straße 22f, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 23.10.2024 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 23.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11409), vertr. d.: 1. Axel Vetter, Alte Frankfurter Straße 22f, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am…
90 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mein Dachkraftwerk GmbH, Falkensteiner Straße 1, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 11409), vertr. d.: 1. Axel Vetter, Alte Frankfurter Straße 22f, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.10.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 23.10.2024 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 23.10.2024
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