Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mein Markt Handels GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gotenstraße 23, 53175 Bonn-Bad Godesberg
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRA 9525
EUID
DER3201.HRA9525
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 109/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Wilbert
Adresse
Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn
Telefon
0228/96699971
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.10.2024 , 10:49 Uhr
Eröffnung
25.11.2024 , 12:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.01.2025
Berichtstermin
09.01.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
06.03.2025
Gläubigerversammlung
22.05.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mein Markt Handels GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Gläubigerversammlung hat am 09.01.2025 der Nichtzustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zugestimmt, woraufhin dieser Beschluss aufgehoben wurde. Das Gericht hat angeordnet, dass die weitere Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren stattfindet. Für diese Versammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrags mit der Grodo Freizeit GmbH i.G. über die Übertragung des Geschäftsbetriebs wurde ein Termin angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mein Markt Handels GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Mein Markt Management GmbH, vertreten. Im Verfahren ging es um die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 162, 163…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mein Markt Handels GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Mein Markt Management GmbH, vertreten. Im Verfahren ging es um die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 162, 163 InsO, konkret zum Abschluss eines Kaufvertrages vom 25.11.2024 mit der Grodo Freizeit GmbH i.G. über die Übertragung des Geschäftsbetriebes. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung hierüber war ursprünglich für den 08.05.2025 anberaumt. Da diese Termin nicht stattfinden konnte, wurde er auf den 22.05.2025 verlegt. Der Grund für die Verlegung war die kurzfristige Verhinderung des Insolvenzverwalters durch Terminkollisionen. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der versetzten Gläubigerversammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mein Markt Handels GmbH & Co. KG wurde am 25.10.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wilbert bestellt worden. Im Rahmen des Verfahrens war eine Gläubigerversammlung ursprünglich für den 08.05.2025…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mein Markt Handels GmbH & Co. KG wurde am 25.10.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wilbert bestellt worden. Im Rahmen des Verfahrens war eine Gläubigerversammlung ursprünglich für den 08.05.2025 anberaumt, um über Rechtshandlungen des Verwalters, insbesondere den Abschluss eines Kaufvertrages mit der Grodo Freizeit GmbH i.G., zu beschließen. Dieser Termin ist aufgrund einer kurzfristigen Verhinderung des Insolvenzverwalters auf den 22.05.2025 verlegt worden. Zudem ist ein Beschluss der Gläubigerversammlung vom 09.01.2025 über die Nichtzustimmung zu Rechtshandlungen aufgehoben worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mein Markt Handels GmbH & Co. KG ist am 25.11.2024 um 12:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 23.10.2024. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war bereits am 25.10.2024 Rechtsanwalt Mich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mein Markt Handels GmbH & Co. KG ist am 25.11.2024 um 12:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 23.10.2024. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war bereits am 25.10.2024 Rechtsanwalt Michael Wilbert bestellt worden, der nun auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen lief bis zum 06.01.2025. Der Berichtstermin für die Gläubigerversammlung fand am 09.01.2025 statt. In dieser Versammlung wurde der Nichtzustimmung zu Rechtshandlungen des Verwalters, insbesondere dem Abschluss eines Kaufvertrages mit der Grodo Freizeit GmbH i.G., nicht zugestimmt; dieser Beschluss wurde später aufgehoben. Ein ursprünglich für den 08.05.2025 anberaumter Termin zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters wurde auf den 22.05.2025 verlegt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist der 06.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des A…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26103 eingetragene Mein Markt Management GmbH, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Gerhardt, und Herrn Andreas Mankel,
wird der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 09.01.2025 über die Nichtzustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gem. §§ 160, 162, 163 InsO; hier: keine Zustimmung zum Abschluß des Kaufvertrages mit der Grodo Freizeit GmbH i.G. vom 25.11.2024, aufgehoben (§ 78 Abs. 1 InsO).
98 IN 109/24
Amtsgericht Bonn, 27.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des A…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26103 eingetragene Mein Markt Management GmbH, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mankel,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluß des Kaufvertrages vom 25.11.2024 mit der Firma Grodo Freizeit GmbH i.G. über die Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an diese. , bestimmt auf
Donnerstag, 08.05.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
98 IN 109/24
Amtsgericht Bonn, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des A…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26103 eingetragene Mein Markt Management GmbH, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, diese vertreten durch den Liquidator: Herrn Andreas Mankel,
wird der Termin vom 08.05.2025 verlegt auf
Donnerstag, 22.05.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: kurzfristige Verhinderung des Insolvenzverwalters durch Terminkollisionen .
Für den ursprünglichen Termin bestimmte Tagesordnungspunkte gelten auch für den neuen Termin wie folgt:
Beschlußfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters ( §§ 160, 161 InsO);
hier: Abschluß des Kaufvertrages vom 25.11.2024 mit der Firma Grodo Freizeit GmbH i.G. über die Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an diese.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlußunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§160 I, 3 InsO).
98 IN 109/24
Amtsgericht Bonn, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26103 eingetragene Mein Markt Management GmbH, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Gerhardt, und Herrn Andreas Mankel,
ist am 25.10.2024, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 109/24
Amtsgericht Bonn, 25.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 109/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9525 eingetragenen Mein Markt Handels GmbH & Co. KG, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26103 eingetragene Mein Markt Management GmbH, Gotenstr. 23, 53175 Bonn, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Gerhardt, und Herrn Andreas Mankel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.11.2024, um 12:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn, Telefon: 0228/96699971, Fax: 022896699975.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Donnerstag, 09.01.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 06.03.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
98 IN 109/24
Bonn, 25.11.2024
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