Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mellow Powersports Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 733470
EUID
DEB8535.HRB733470
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 507/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365 069 980
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.06.2025
Eröffnung
31.07.2025 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.09.2025
Frist für Anträge/Einwendungen
10.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, der Umbau und Vertrieb von Motorrädern sowie der Handel, Service und die Reparatur von Motorrädern mit Zubehör und Ersatzteilen hierfür sowie Sonderanfertigungen für den Motorradsport.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mellow Powersports Deutschland GmbH wurde am 27.06.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 31.07.2025 um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.09.2025 schriftlich anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung sind bis zum 10.10.2025 beim Insolvenverzeichnisgericht einzureichen. Am 05.08.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse voraussichtlich nicht zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 507/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mellow Powersports Deutschland GmbH, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim (AG Mannheim, HRB 733470), vertr. d.: Sascha Seubert, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim, (Geschäftsführer), ist am 27.06.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung…
Az.: 8 IN 507/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mellow Powersports Deutschland GmbH, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim (AG Mannheim, HRB 733470), vertr. d.: Sascha Seubert, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim, (Geschäftsführer), ist am 27.06.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 507/25
Am 31.07.2025 um 09:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Mellow Powersports Deutschland GmbH, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim (AG Mannheim, HRB 733470), vertr. d.: Sascha Seubert, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwa…
Geschäftsnummer: 8 IN 507/25
Am 31.07.2025 um 09:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Mellow Powersports Deutschland GmbH, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim (AG Mannheim, HRB 733470), vertr. d.: Sascha Seubert, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 23.09.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 23.09.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 10.10.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 507/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mellow Powersports Deutschland GmbH, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim (AG Mannheim, HRB 733470),
vertreten durch:
Sascha Seubert, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim, (Geschäftsführer),
wird heute um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO…
8 IN 507/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mellow Powersports Deutschland GmbH, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim (AG Mannheim, HRB 733470),
vertreten durch:
Sascha Seubert, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim, (Geschäftsführer),
wird heute um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 507/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mellow Powersports Deutschland GmbH, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim (AG Mannheim, HRB 733470), vertr. d.: Sascha Seubert, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse v…
8 IN 507/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mellow Powersports Deutschland GmbH, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim (AG Mannheim, HRB 733470), vertr. d.: Sascha Seubert, Seeackerweg 24, 74855 Haßmersheim, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse voraussichtlich zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.08.2025
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