Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 731827
EUID
DEB8534.HRA731827
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 280/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Paul Johann Frank
Adresse
Silberburgstraße 160, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 2376876
E-Mail
Termine & Fristen
Fristende für Antragstellung zur Gläubigerversammlung
30.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG ist ein Wechsel in der Insolvenzverwaltung erfolgt. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Wagner, ist aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO mit Wirkung zum 05.06.2025 aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Johann Frank bestellt worden. Zuvor wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Martin Wagner durch das Amtsgericht Ludwigsburg festgestellt. Gläubiger haben die Gelegenheit, bis zum 30.0wechsel 2025 Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters zu stellen, um eine Gläubigerversammlung einzuberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 280/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Memic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731827
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der b…
2 IN 280/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Memic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731827
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Herr Rechtsanwalt Martin Wagner,
Reinsburgstraße 111c, 70197 Stuttgart
wird von Amts wegen aus wichtigem Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 InsO mit sofortiger Wirkung aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird um Rückgabe der Bestallungsurkunde gebeten.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Paul Johann Frank
Silberburgstraße 160, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 2376876
Telefax: 0711 2376864
Email: insolvenz@webadvocat.de
3. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters nach § 57 InsO für erforderlich gehalten werden, so erhalten die Gläubiger Gelegenheit zur Antragstellung bis 30.07.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden und eine Gläuberversammlung einberufen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 280/22
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Memic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731827
- Schuldnerin -
_______________________…
2 IN 280/22
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Memic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731827
- Schuldnerin -
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 500.263,07 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 15 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30 % der Regelvergütung beantragt. /
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 07.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 280/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Memic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731827
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und d…
2 IN 280/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Memic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731827
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Wagner, Rosensteinstr. 19, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 06.02.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 500.000,00 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 06.02.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 280/22
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Memic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registe…
2 IN 280/22
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MeMa Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Bauträger GmbH & Co. KG, Einsteinstraße 2, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Memic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731827
- Schuldnerin -
________________________________________________________________________
Der frühere Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 541.977,65 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 15 % und Abschläge von 5 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat sowie Zustellauslagen für 100 Zustellungen zu je 2,50 EUR zur Festsetzungbeantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 4 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - [ 26.06.2025 ]
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