Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GDBH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Panoramastrasse 63, 70839 Gerlingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 749990
EUID
DEB8534.HRB749990
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 650/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Paul Johann Frank
Adresse
Silberburgstraße 160, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 2376876
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Widerspruchsfrist
24.03.2025
Antragsfrist Neuwahl
30.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Rohbau-, Maurer-, Beton-, Schal- und Bewehrungsarbeiten, die zulassungspflichtige Vermittlung von Bauaufträgen und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Bauüberwachung, Beratung zur Werkvertragsausführung sowie Übersetzungen für Bauunternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDBH GmbH ist die Prüfung der bis zum 17.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 24.0_3.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvengericht zu erheben. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Wagner, ist aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO mit sofortiger Wirkung ab dem 05.06.2025 aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Johann Frank bestellt worden. Gläubiger können bis zum 30.07.2025 Antrag auf eine eventuelle Neuwahl eines Insolvenzverwalters nach § 57 InsO stellen, um die Anordnung des schriftlichen Verfahrens zu widerrufen und eine Gläubigerversammlung einzuberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 650/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDBH GmbH, Panoramastraße 63, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Laurentiu Buliga
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749990
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Herr Rechtsanw…
2 IN 650/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDBH GmbH, Panoramastraße 63, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Laurentiu Buliga
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749990
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Herr Rechtsanwalt Martin Wagner,
Reinsburgstraße 111c, 70197 Stuttgart
wird von Amts wegen aus wichtigem Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 InsO mit sofortiger Wirkung aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird um Rückgabe der Bestallungsurkunde gebeten.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Paul Johann Frank
Silberburgstraße 160, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 2376876
Telefax: 0711 2376864
Email: insolvenz@webadvocat.de
3. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters nach § 57 InsO für erforderlich gehalten werden, so erhalten die Gläubiger Gelegenheit zur Antragstellung bis 30.07.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden und eine Gläuberversammlung einberufen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 650/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDBH GmbH, Panoramastraße 63, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Laurentiu Buliga
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749990
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.03.2025 nachträglich angemeldeten g…
2 IN 650/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDBH GmbH, Panoramastraße 63, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Laurentiu Buliga
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749990
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.02.2025
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