Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mensing Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Osterfelder Straße 8, 46236 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4985
EUID
DER2507.HRB4985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 16/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
André Gunselmann
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten), vorläufiger und endgültiger Sachwalter
Adresse
Heinrich-Heine-Str. 38, 46282 Dorsten
Termine & Fristen
Beschlussdatum
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb und Herstellung von Herren-, Damen- und Kinderbekleidung sowie Textilien und Accessoires aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mensing Holding GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen und endgültigen Sachwalters festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Als Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 274 Abs. 1, 12 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 338.061,83 € festgesetzt. Zudem wurden Zuschläge zur Regelvergütung in Höhe von insgesamt 205 % der Regelvergütung gewährt. Diese Zuschläge gelten für die Betriebsfortführung, die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, die Sanierungsbemühungen/beabsichtigten Insolvenzplan, den Gläubigerausschuss, konzernbedingte Verflechtungen und die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4985 eingetragenen Mensing Holding GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str.…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4985 eingetragenen Mensing Holding GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str. 38, 46282 Dorsten
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen und endgültigen Sachwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 274 Abs. 1, 12 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) in Höhe von 338.061,83 €.
Es wurden Zuschläge zur Regelvergütung gewährt für die Betriebsfortführung, die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, die Sanierungsbemühungen/beabsichtigter Insolvenzplan, den Gläubigerausschuss, konzernbedingte Verpflechtungen und die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter in Höhe von insgesamt 205 % der Regelvergütung.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen werden.
164 IN 16/20
Amtsgericht Essen, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4985 eingetragenen Mensing Holding GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str.…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4985 eingetragenen Mensing Holding GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str. 38, 46282 Dorsten
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 16/20
Amtsgericht Essen, 10.07.2026
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