Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Menzel, Benjamin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Weinbergstr. 72a, 01156 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 10874
EUID
DEU1104.HRA10874
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
544 IN 904/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2022
Frist zur Stellungnahme
13.04.2026
Restschuldbefreiung
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Benjamin Menzel ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Das Verfahren wurde am 01.09.2022 eröffnet. Im weiteren Verlauf stand die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Mittelpunkt. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner hatten Gelegenheit, bis zum 13.04.2026 Stellung zu nehmen. Mit Beschluss vom 11.05.2026 ist dem Antrag auf Restschuldbefreiung stattgegeben worden. Von der Restschuldbefreiung sind alle Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung Insolvenzgläubiger waren. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 904/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Benjamin Menzel, geb. 18.01.1991, Weinbergstraße 72a, 01156 Dresden
Inhaber der Firma MB Handelsagenten Benjamin Menzel e.K., Weinbergstraße 72 a, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 10874
- ist über …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 904/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Benjamin Menzel, geb. 18.01.1991, Weinbergstraße 72a, 01156 Dresden
Inhaber der Firma MB Handelsagenten Benjamin Menzel e.K., Weinbergstraße 72 a, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 10874
- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 13.04.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der Restschuldbefreiungsantrag, eventuelle weitere Stellungnahmen und Anträge auf Versagung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über den Antrag entscheiden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 904/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Benjamin Menzel, geb. 18.01.1991, Weinbergstraße 62, 01156 Dresden
Inhaber der Firma MB Handelsagenten Benjamin Menzel e.K., Weinbergstraße 72 a, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 10874
- wurde die …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 904/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Benjamin Menzel, geb. 18.01.1991, Weinbergstraße 62, 01156 Dresden
Inhaber der Firma MB Handelsagenten Benjamin Menzel e.K., Weinbergstraße 72 a, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 10874
- wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom 11.05.2026 erteilt.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2022 Insolvenzgläubiger waren, auch wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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