Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8131
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Insolvenzprofil
Meska-Europa GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 8131
EUID
DER2713.HRB8131
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
74 IN 38/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt Ulrich Zerrath
Adresse
Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.10.2023
Beendigung vorläufige Verwaltung
12.12.2023
Vergütungsfestsetzung vorläufiger Verwalter
15.04.2024
Prüfungsstichtag
15.09.2025
Vergütungsfestsetzung Verwalter
26.11.2025
Schlusstermin Fristende
14.01.2026
Aufhebung
17.02.2026 , 11:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meska-Europa GmbH ist am 17.02.2026 aufgehoben worden (§ 200 InsO). Zuvor hat das Amtsgericht Münster die Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet, bei dem Beteiligte bis zum 14.01.2026 Stellung nehmen konnten. Die nachträglich angemeldeten Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 15.09.2025 war. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO stand ein Betrag von 1.943,46 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Insolvenzgläubiger 117.725,93 EUR betrugen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Betriebswirt Ulrich Zerrath hat sein Amt vom 30.10.2023 bis zum 12.12.2023 ausgeübt. Seit dem 12.12.2023 ist derselbe Verwalter als Insolvenzverwalter tätig. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden durch Beschlüsse vom 15.04.2024 bzw. 26.11.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Bankenstraße 16, 59229 Ahlen
wird heute…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Bankenstraße 16, 59229 Ahlen
wird heute, am 17.02.2026, um 11:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 38/23
Amtsgericht Münster, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Finkensteg 5, 59229 Ahlen
werden die…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Finkensteg 5, 59229 Ahlen
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 30.10.2023 bis zum 12.12.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Das verwaltete Vermögen betrug xxx €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.02.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt jedoch nur eine Vergütung in Höhe von xxx € nebst Auslagenpauschale in Höhe von xxx € zzgl. 19 % MwSt. Da die Summe unterhalb der Mindestvergütung liegt, war diese antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
74 IN 38/23
Amtsgericht Münster, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Finkensteg 5, 59229 Ahlen
wird angeo…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Finkensteg 5, 59229 Ahlen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 38/23
Amtsgericht Münster, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Bankenstraße 16, 59229 Ahlen
Insolve…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Bankenstraße 16, 59229 Ahlen
Insolvenzverwalter: Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 12.12.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.10.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen ab der 11. Zustellung festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
74 IN 38/23
Amtsgericht Münster, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Bankenstraße 16, 59229 Ahlen
hat das…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Bankenstraße 16, 59229 Ahlen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 117.725,93 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.943,46 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 38/23
Amtsgericht Münster, 28.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Bankenstraße 16, 59229 Ahlen
wird de…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB8131 eingetragenen Meska-Europa GmbH, Finkensteg 5, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Süleymann Dönmez, Bankenstraße 16, 59229 Ahlen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B aus.
74 IN 38/23
Amtsgericht Münster, 26.11.2025
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