Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meszaros, Nicolette
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 95729
EUID
DEK1101.HRA95729
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 158/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennie Best
Rolle
Treuhänderin
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
05.07.2023
Restschuldbefreiung
05.07.2023
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Nicolette Meszaros ist mit Beschluss vom 05.07.2023 eröffnet worden. Mit diesem Beschluss wurde auch die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt. Die gegenwärtige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Jennie Best, wurde zur Treuhänderin bestellt. Die Abtretungsfrist für die Restschuldbefreiung begann mit der Verfahrenseröffnung am 05.07.2023 und beträgt drei Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 158/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Nicolette Meszaros, geboren am 07.04.1973, Efeuweg 37, 22299 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 95729 eingetragenen Firma COLETT womans wear e. K., Eppendorfer Weg 185, 20253 …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 158/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Nicolette Meszaros, geboren am 07.04.1973, Efeuweg 37, 22299 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 95729 eingetragenen Firma COLETT womans wear e. K., Eppendorfer Weg 185, 20253 Hamburg
wurde mit Beschluss vom 05.07.2023 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Die gegenwärtige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, wird zur Treuhänderin bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.07.2023 begonnen und beträgt 3 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
67c IN 158/23
Amtsgericht Hamburg, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 158/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Nicolette Meszaros, Efeuweg 37, 22299 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 95729 eingetragenen Firma COLETT womans wear e. K., Eppendorfer Weg 185, 20253 Hamburg
ende…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 158/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Nicolette Meszaros, Efeuweg 37, 22299 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 95729 eingetragenen Firma COLETT womans wear e. K., Eppendorfer Weg 185, 20253 Hamburg
endet die Laufzeit der Abtretungserklärung der Schuldnerin, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 05.07.2026. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Versagungsanträge nach § 290 InsO können nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 297a InsO vorliegen.
67c IN 158/23
Amtsgericht Hamburg, 20.07.2026
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