Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Steckelhörn 5, 20457 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 87286
EUID
DEK1101.HRB87286
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 261/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.02.2025
Prüfungsstichtag
27.03.2025
Stellungnahmefrist
14.10.2025
Aufhebung
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie der Vertrieb von Hardware und die Beratung von Unternehmen im logistischen Bereich
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 27.03.2025. Im weiteren Verlauf wurden die Regelvergütung sowie die Auslagen für den vorläufigen Insolvenzverwalter (mit einem Zuschlag von 45 %) und den Insolvenzverwalter (mit einem Zuschlag von 30 %) festgesetzt. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 133.488,51 EUR, wobei ein Betrag von 241.482,63 EUR zur Verteilung steht. Die Schlussverteilung ist angeordnet; hierzu ist die Stellungnahmefrist für Beteiligte bis zum 14.10.2025 festgesetzt. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 261/21 anhängig. Die Geschäftsführer sind Seppo Kruth und Fatima Bichri. Im Januar 2025 wurden nachrangige Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis zum 17.02.2025 aufge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 261/21 anhängig. Die Geschäftsführer sind Seppo Kruth und Fatima Bichri. Im Januar 2025 wurden nachrangige Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis zum 17.02.2025 aufgefordert, wobei der Prüfungsstichtag für den 27.03.2025 festgelegt wurde. Im März 2025 erfolgte die Anordnung der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren mit demselben Prüfungsstichtag. Im September 2025 wurden die Regelvergütung des Insolvenzverwalters sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Zudem wurde die Durchführung des Schlusstermins angeordnet, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 14.10.2025 für die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bestand. Die Schlussverteilung soll stattfinden, wobei Forderungen in Höhe von 133.488,51 EUR beteiligt sind und ein Verteilungsbetrag von 241.482,63 EUR zur Verfügung steht. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren mit Beschluss vom 23.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Sep…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Seppo Kruth, und Frau Dipl. Ing. Fatima Bichri,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (diesbezüglich das Ende der Stellungnahmefrist Prüfungsstichtag)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 261/21
Amtsgericht Hamburg, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Sep…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Seppo Kruth, und Frau Dipl. Ing. Fatima Bichri,
sind die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 45 % für die Unternehmensfortführung und die Sanierungsbemühungen und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67c IN 261/21
Amtsgericht Hamburg, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Sep…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Seppo Kruth und Frau Dipl. Ing. Fatima Bichri,
sind die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 30 % für die Unternehmensfortführung und die Sanierungsbemühungen und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 261/21
Amtsgericht Hamburg, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Sep…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Seppo Kruth und Frau Dipl. Ing. Fatima Bichri
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 133.488,51 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 241.482,63 EUR.
Hiervon abzusetzen sin die Masseverbindlichekeiten nach § 53 InsO.
67c IN 261/21
Amtsgericht Hamburg, 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Seppo …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Seppo Kruth und Frau Dipl. Ing. Fatima Bichri.
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 261/21
Amtsgericht Hamburg, 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Sep…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Seppo Kruth und Frau Dipl. Ing. Fatima Bichri,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 261/21
Amtsgericht Hamburg, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Sep…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 261/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87286 eingetragenen Logisticus - Logistik Consulting und Software GmbH, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Seppo Kruth und Frau Dipl. Ing. Fatima Bichri,
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg schriftlich anzumelden.
Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 261/21
Amtsgericht Hamburg, 09.01.2025
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