Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 5174
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Insolvenzprofil
Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 5174
EUID
DER3101.HRB5174
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. David Benedikt Georg
Adresse
Augustastr. 11, 52070 Aachen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.05.2026 , 16:26 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 14:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Berichtstermin
13.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.10.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption, Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Technologien und Produkten als unabhängiges Unternehmen in der Fahrzeug-, Motoren- und Energietechnik. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, die demselben Zweck dienen oder einen verwandten oder ergänzenden Geschäftszweig führen, beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder kann als Vertreter solcher Unternehmen tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Personengesellschaften als unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen, deren Geschäftszweck gegenstandsgleich oder ähnlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 12.05.2026 um 16:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5174, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt die Konzeption, Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Technologien und Produkten in der Fahrzeug-, Motoren- und Energietechnik. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Hui Li. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. David Benedikt Georg bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH ist am 12.05.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. David Benedikt Georg bestellt. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffne…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH ist am 12.05.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. David Benedikt Georg bestellt. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag war am 12.05.2026 eingegangen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 24.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 13.10.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5174 eingetragenen Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hui Li,
Gesc…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5174 eingetragenen Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hui Li,
Geschäftszweig: Konzeption, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Technologien und Produkten als unabhängiges Unternehmen in der Fahrzeug-, Motoren und Energietechnik
ist am 12.05.2026, um 16:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. David Benedikt Georg, Augustastr. 11, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 103/26
Amtsgericht Aachen, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5174 eingetragenen Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hui Li,
Geschäftszweig: Konzeption, Entwicklung,…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5174 eingetragenen Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hui Li,
Geschäftszweig: Konzeption, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Technologien und Produkten als unabhängiges Unternehmen in der Fahrzeug-, Motoren und Energietechnik
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 14:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Benedikt Georg, Augustastr. 11, 52070 Aachen
.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 103/26
Amtsgericht Aachen, 01.08.2026
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