Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metallbau Kai Schrader GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 200120
EUID
DEP2408.HRA200120
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 49/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Arne M. Gerhards
Termine & Fristen
Bekanntmachung Einstellung
22.02.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
25.03.2024
Festsetzung Vergütung
08.04.2024
Einstellung
08.04.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Kai Schrader GmbH & Co. KG ist am 08.04.2024 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Zuvor hatte das Insolvenzgericht am 22.02.2024 beschlossen, die beabsichtigte Einstellung bekannt zu machen und den Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 25.03.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Einstellung und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erhoben werden. Die Einstellung unterblieb bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.070,57 EUR. Im Laufe des Verfahrens war Rechtsanwalt Arne M. Gerhards als Insolvenzverwalter tätig. Seine Vergütung und Auslagen sind am 08.04.2024 festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 45.611,19 EUR. Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 80 % gewährt. Der vollständige Beschluss zur Festsetzung der Vergütung sowie zur Verfahrenseinstellung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Holzminden eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 49/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Kai Schrader GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 200120), vertr. d.: 1. Kai Schrader Verwaltungs GmbH, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kai Schrader, Holzmi…
10 IN 49/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Kai Schrader GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 200120), vertr. d.: 1. Kai Schrader Verwaltungs GmbH, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kai Schrader, Holzmindener Straße 3, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Jennifer Schrader, Holzmindener Straße 3, 37603 Holzminden, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
beabsichtigt das Insolvenzgericht, das Insolvenzverfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse einzustellen.
Daher wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 25.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.070,57 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 22.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 49/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Kai Schrader GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 200120), vertr. d.: 1. Kai Schrader Verwaltungs GmbH, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kai Schrader, Holzmi…
10 IN 49/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Kai Schrader GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 200120), vertr. d.: 1. Kai Schrader Verwaltungs GmbH, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kai Schrader, Holzmindener Straße 3, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Jennifer Schrader, Holzmindener Straße 3, 37603 Holzminden, (Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Arne M. Gerhards festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 80 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
-
EUR
abzüglich bereits entnommenem Vorschuss
EUR
noch zu erstatten
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.01.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 45.611,19 EUR.
Abzuziehen sind die für den Einsatz besonderer Rechtskunde aus der Insolvenzmasse entnommenen Beträge in Höhe von EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR.
Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragt außerdem Zuschläge in Höhe von insgesamt 80 % und begründet diese unter anderem mit dem Verhalten des Geschäftsführers der Schuldnerin bzw. Schwierigkeiten bei der Verwertung (50 %), der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen (15 %) und der langen Verfahrensdauer (15 %). Die angesetzten Zuschläge waren nicht zu beanstanden.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 49/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Kai Schrader GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 200120), vertr. d.: 1. Kai Schrader Verwaltungs GmbH, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kai Schrader, Holzminde…
10 IN 49/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Kai Schrader GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 200120), vertr. d.: 1. Kai Schrader Verwaltungs GmbH, Zeppelinstraße 8, 37603 Holzminden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kai Schrader, Holzmindener Straße 3, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Jennifer Schrader, Holzmindener Straße 3, 37603 Holzminden, (Gesellschafterin), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 08.04.2024
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