Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 205124
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wert-Investition Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Käthe-Paulus-Straße 2A, 31157 Sarstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205124
EUID
DEP2408.HRB205124
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 10/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511-6968460
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.02.2024 , 08:15 Uhr
Eröffnung
30.04.2024 , 11:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.06.2024
Berichtstermin
17.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.07.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Management und Geschäftsführung, Erwerb und Veräußerung von Immobilien, Verwaltung eigenen Vermögens und aktive Verwaltung von Beteiligungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Wert-Investition Holding GmbH, Sarstedt, ist am 23.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jens Wilhelm V als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 30.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Jens Wilhelm V ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Gläubiger haben Insolvenzforderungen bis zum 14.06.2024 anzumelden. Am 17.07.2024 findet eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin statt, an dem auch über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wert-Investition Holding GmbH, Käthe-Paulus-Straße 2A, 31157 Sarstedt, vertr. d.: Werner Stöer, Gerhart-Hauptmann-Straße 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 23.02.2024 um 08:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin…
55 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wert-Investition Holding GmbH, Käthe-Paulus-Straße 2A, 31157 Sarstedt, vertr. d.: Werner Stöer, Gerhart-Hauptmann-Straße 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 23.02.2024 um 08:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511-6968460, Fax: 0511-69684679, E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 10/24: Über das Vermögen der Wert-Investition Holding GmbH, Käthe-Paulus-Straße 2A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205124), vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Straße 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist:…
55 IN 10/24: Über das Vermögen der Wert-Investition Holding GmbH, Käthe-Paulus-Straße 2A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205124), vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Straße 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511-6968460, Fax: 0511-69684679, E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 17.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der Mittwoch, 17.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (Mittwoch, 17.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.04.2024
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