Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metallbau Karlshausen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 31636
EUID
DET2408V.HRA31636
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 1/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Alexander Jüchser
Kanzlei
Lieser Rechtsanwälte
Adresse
Zuckerbergstraße 1a, 54290 Trier
Telefon
0651/1708424
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.01.2025 , 12:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Metallbau Karlshausen GmbH ist am 06.01.2025 um 12:50 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Alexander Jüchser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bitburg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metallbau Karlshausen GmbH, Auf dem Garten 45, 54673 Karlshausen (AG Wittlich, HRA 31636), vertr. d.: Werner Troes, Zur Alten Post 1, 54673 Karlshausen, (Geschäftsführer), ist am 06.01.2025 um 12:50 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die…
9 IN 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metallbau Karlshausen GmbH, Auf dem Garten 45, 54673 Karlshausen (AG Wittlich, HRA 31636), vertr. d.: Werner Troes, Zur Alten Post 1, 54673 Karlshausen, (Geschäftsführer), ist am 06.01.2025 um 12:50 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Alexander Jüchser, c/o Lieser Rechtsanwälte, Zuckerbergstraße 1a, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708424, Fax: 0651/1708425, E-Mail: trier@lieser-rechtsanwälte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 06.01.2025
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