Stahl- und Metallbau, Betrieb einer Bauschlosserei Handel und Vertrieb von Sonnenschutz und Markisen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH ist anhängig. Im April 2024 ergingen Beschlüsse des Amtsgerichts Bersenbrück zur Berichtigung eines früheren Beschlusses (Korrektur der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 %) sowie zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster. Im Mai 2026 wurde angeordnet, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Als Stichtag für diese Prüfung wurde der 23.06.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche bei Gericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Beschlüsse berichtigt, insbesondere zur Umsatzsteuer von 16 % statt 19 %. Es wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Beschlüsse berichtigt, insbesondere zur Umsatzsteuer von 16 % statt 19 %. Es wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 23.06.2026 bestimmt wurde. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters Dr. Malte Köster. Das mündliche Verfahren wurde aufgehoben und die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin sowie der Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 14.10.2026 festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 40.226,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 123.198,57 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 17.04.2024 berichtigt worden.
Statt 19 % Umsatzsteuer muss es richtig he…
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 17.04.2024 berichtigt worden.
Statt 19 % Umsatzsteuer muss es richtig heißen: 16 % Umsatzsteuer
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück oder dem Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster …
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Bezüglich des Zuschlags i.H.v. 25 % wird vollumfänglich auf die Ausführungen in dem Vergütungsantrag vom 12.04.2024 verwiesen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und g…
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgese…
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des erhaltenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR. Er ergibt sich eine Vergütung in Höhe von EUR.
II.
Angesichts des schwierigen Verfahrens hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf die prozentuale Erhöhung seiner Vergütung gemäß § 3 InsVV. Es wird Bezug genommen auf den umfangreichen und detaillierten Antrag des Insolvenzverwalters vom 03.08.2026. Insgesamt ist dem Verwalter antragsgemäß eine Erhöhung von 25 % zugebilligt worden. Die Erhöhungsfaktoren bewegen sich im Rahmen der von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze.
Nach der gerichtlichen Gesamtwürdigung und Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Argumente war der Vergütungsantrag letztlich nicht zu beanstanden.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnu…
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle de…
9 IN 27/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Klene GmbH, Wilhelmstraße 36b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 20585), vertr. d.: Andreas Klene, Eichendorffstraße 8a, 59302 Oelde, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, KÖSTERBERNER, Pariser Straße 6a, 49377 Vechta, Tel.: 04441-91498-0, Fax: 04441/91498-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 40.226,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 123.198,57 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bersenbrück, 19.08.2026
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