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Insolvenzprofil
Metallbau Lamprecht GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 1342
EUID
DER2204.HRB1342
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 11/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.01.2025 , 11:13 Uhr
Eröffnung
28.03.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.05.2025
Berichtstermin
05.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.06.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Fertigung und der Vertrieb von Fenstern und Türen in Stahl, Aluminium und Kunststoff, Schaufensteranlagen, Ganzglasanlagen, Alu - Fassaden sowie die Durchführung sämtlicher Schlosserarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Lamprecht GmbH ist am 28.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Stephan Michels ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.05.2025. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist für den 05.06.2025 angesetzt. Am 31.03.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Lamprecht GmbH ist am 28.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.01.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 14.01.2025 angeordnet, wobei Stephan Michels zum vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Lamprecht GmbH ist am 28.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.01.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 14.01.2025 angeordnet, wobei Stephan Michels zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 31.03.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§§ 208 bis 210 InsO) bei Gericht eingereicht. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 05.06.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bochum angesetzt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.05.2025 anzumelden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht, Rudolf-Di…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Ramon-Harald Wirsching, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Thomas Rüping, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Gregor Reiter, Hörder Burgstr. 55, 44263 Dortmund
Insolvenzverwalter: Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Michael Drelmann, Letterhausstr. 28, 45665 Recklinghausen wie folgt festgesetzt.
Vergütung x
Endbetrag x
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
ein Stundensatz von 85,00 EUR angemessen ist. Für 12,75 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x
Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 eingesehen werden.
80 IN 11/25
Amtsgericht Bochum, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, gegründet am 15.12.1980, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht, Rudolf-Die…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, gegründet am 15.12.1980, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Ramon-Harald Wirsching, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Thomas Rüping, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln
Geschäftszweig: Fertigung und Vertrieb von Fenstern und Türen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.03.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 14.01.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Schüco International KG, Karolinenstr. 1- 15, 33609 Bielefeld
Dortmunder Volksbank eG, Betenstr. 10, 44137 Dortmund
Michael Drelmann, Letterhausstr. 28, 45665 Recklinghausen.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 05.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 11/25
Bochum, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht, Rudolf-Di…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Ramon-Harald Wirsching, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Thomas Rüping, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln
ist am 31.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 11/25
Amtsgericht Bochum, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht,…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Ramon-Harald Wirsching, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Thomas Rüping, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln
wird der Beschluss vom 14.01.2025 (Einsetzung vorläufiger Gläubigerausschuss) gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Geschäftsführer nicht Frau Monika Lamprecht ist, sondern Herr Christian Lamprecht, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln.
80 IN 11/25
Amtsgericht Bochum, 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Monika Lampre…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Monika Lamprecht, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Ramon-Harald Wirsching, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Thomas Rüping, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln
Geschäftszweig: Fertigung und Vertrieb von Fenstern und Türen
ist am 14.01.2025, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 11/25
Amtsgericht Bochum, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht,…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 1342 eingetragenen Metallbau Lamprecht GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Lamprecht, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Ramon-Harald Wirsching, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln und Herrn Thomas Rüping, Rudolf-Diesel-Str. 4, 45711 Datteln
Geschäftszweig: Fertigung und Vertrieb von Fenstern und Türen
ist am 14.01.2025, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 11/25
Amtsgericht Bochum, 14.01.2025
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