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Insolvenzprofil
Westresidenz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRA 7453
EUID
DER2201.HRA7453
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 419/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Eröffnung
11.11.2024 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.12.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
16.01.2025
Berichtstermin
10.02.2025
Prüfungstermin
26.06.2025
Stellungnahmefrist
03.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westresidenz GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Bochum hat für das schriftliche Verfahren einen Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen festgelegt. Der Termin für die Prüfung der Forderungen (lfd. Nr. 88 bis 95, Rang 0) ist der 26.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Zudem wurde das schriftliche Verfahren für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.07.2025 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Gegenstand der Abstimmung sind die Zustimmung zum Abschluss vergleichsweiser Vereinbarungen mit der Herner Sparkasse und Erwerbern von Eigentumswohnungen in Recklinghausen sowie die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung einer weiteren Eigentumswohnung an diese Erwerber für 25.000,00 EUR. Sollte kein Gläubiger eine Erklärung abgeben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westresidenz GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Am 10.01.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde das schriftliche Verfahren für die Durchführung einer besondere…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westresidenz GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Am 10.01.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde das schriftliche Verfahren für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 03.07.2025 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Es ging um die Zustimmung des Insolvenzverwalters zu vergleichsweisen Vereinbarungen mit der Herner Sparkasse und Erwerbern von Eigentumswohnungen sowie zur freihändigen Veräußerung einer weiteren Eigentumswohnung. Parallel dazu wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen war der 26.06.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westresidenz GmbH & Co. KG ist am 11.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Birkmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 30.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westresidenz GmbH & Co. KG ist am 11.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Birkmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 30.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 10.02.2025. Am 16.01.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf wird das schriftliche Verfahren zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.07.2025 im schriftlichen Verfahren zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen Stellung zu nehmen, darunter die vergleichsweise Vereinbarung mit der Herner Sparkasse und Erwerbern sowie die freihändige Veräußerung einer Eigentumswohnung. Ein weiterer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 26.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 419/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA eingetragenen Westresidenz GmbH & Co. KG, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB einget…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 419/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA eingetragenen Westresidenz GmbH & Co. KG, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Westresidenz Verwaltungs-GmbH GmbH, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden die Forderungen
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 88 bis lfd. Nr. 95.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 419/24
Amtsgericht Bochum, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 419/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7453 eingetragenen Westresidenz GmbH & Co. KG, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unte…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 419/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7453 eingetragenen Westresidenz GmbH & Co. KG, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Westresidenz Verwaltungs-GmbH GmbH, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Wanja Frauendörfer, Haardtstraße 39, 45739 Oer-Erkenschwick,
wird angeordnet:
Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.07.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung zum Abschluss einer
vergleichsweisen Vereinbarung mit der Herner Sparkasse und den Erwerbern der
Eigentumswohnungen ETW Nr. 1-14 in der Von-Bruchhausen-Straße 5 in
Recklinghausen gemäß Entwurf erteilt.
2. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung der
Eigentumswohnung ETW Nr. 15, Von-Bruchhausen-Straße 5, 45657
Recklinghausen, an die Erwerber der Eigentumswohnungen 1 bis 14 Von-
Bruchhausen-Straße 5, 45657 Recklinghausen, zu einem Verkaufspreis von
25.000,00 EUR erteilt.
3. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung zum Abschluss einer
vergleichsweisen Vereinbarung mit den Erwerbern der jeweiligen Erbbaurechte in
der Salentinstraße 349 - 349c in Recklinghausen und der Evangelischen
Kirchengemeinde Recklinghausen-Süd gemäß Entwurf erteilt.
Der Bericht mit dem Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht zur Einsicht durch die Beteiligten aus.
Hinweis an die Gläubiger:
Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Gläubiger nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.
80 IN 419/24
Amtsgericht Bochum, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 419/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA eingetragenen Westresidenz GmbH & Co. KG, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB einget…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 419/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA eingetragenen Westresidenz GmbH & Co. KG, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Westresidenz Verwaltungs-GmbH GmbH, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne
ist am 10.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 419/24
Amtsgericht Bochum, 16.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 419/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7453 eingetragenen Westresidenz GmbH & Co. KG, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 10762 eingetr…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 419/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7453 eingetragenen Westresidenz GmbH & Co. KG, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 10762 eingetragene Westresidenz Verwaltungs-GmbH GmbH, Im Kattenbusch 8a, 44649 Herne, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Wanja Frauendörfer, Haardtstraße 39, 45739 Oer-Erkenschwick,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.11.2024, um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
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