Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 100913
EUID
DEP2305.HRA100913
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 99/25 -4
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Busching
Kanzlei
ECOVIS
Adresse
Berliner Allee 19, 30175 Hannover
Telefon
0511-999948-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
06.10.2025 , 12:04 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
15.12.2025
Vergütungsfestsetzung bekannt gemacht
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG wurde durch das Amtsgericht Hameln behandelt. Am 06.10.2025 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Michael Busching zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen fortan seiner Zustimmung. Am 15.12.2025 hat der vorläufige Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entschieden. Die festgesetzte Vergütung und Auslagen wurden am 24.06.2026 bekannt gemacht, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der Berechnungsmasse lag ein Wert von 62.697,17 EUR zugrunde. Eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag wurde den Gläubigern eingeräumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditistin Hit…
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditistin Hitz Beiligungs-GmbH, 17349 Groß Miltzow, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditistin Hit…
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditistin Hitz Beiligungs-GmbH, 17349 Groß Miltzow, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 15.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hameln, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditis…
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditistin Hitz Beiligungs-GmbH, 17349 Groß Miltzow, (Geschäftsführer), ist am 06.10.2025 um 12:04 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Busching, c/o ECOVIS, Berliner Allee 19, 30175 Hannover, Tel.: 0511-999948-0, Fax: 0511-999948-9, E-Mail: insolvenz-ag@ecovis.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 06.10.2025
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditistin Hit…
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditistin Hitz Beiligungs-GmbH, 17349 Groß Miltzow, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Busching festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 62.697,17 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die im Rahmen des Eröffnungsverfahrens entfalteten Tätigkeiten betreffend Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen sind grundsätzlich bei der Vergütung zu berücksichtigen und daher zuschlagsfähig. Für die Sanierungsbemühungen innerhalb des Eröffnungsverfahrens wird ein Zuschlag i.H.v. 25 % festgesetzt, mithin in Höhe von weiteren 5.300,32 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 24.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.