Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Dorfstr. 14, 31848 Bad Münder
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 220652
EUID
DEP2305.HRB220652
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 35/21 -4
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stichtag für nachträgliche Forderungen und Einwendungen
30.09.2024
Stichtag für Schlussverteilung und nachträgliche Forderungen
25.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Transportdienstleistungen und Logistik
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Christina J. Bernath zu Bernathfalva, hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Später wurde die endgültige Insolvenzverwalterin, ebenfalls Rechtsanwältin Christina J. Bernath zu Bernathfalva, tätig. Der verfügbare Massebestand beträgt 2.565,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 92.729,98 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 25.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hameln anhängig. Zuerst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche und Einwendungen auf den 30.09.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hameln anhängig. Zuerst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche und Einwendungen auf den 30.09.2024 festgelegt wurde. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen sowohl der vorläufigen als auch der endgültigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Christina J. Bernath zu Bernathfalva. Die Masse beträgt 32.820,11 EUR. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung angelangt. Der Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis ist der 25.05.2026. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist gemäß § 196 InsO erteilt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 2.565,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 92.729,98 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfo…
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina J. Bernath zu Bernathfalva, Dorotheenstr. 18, 58089 Hagen, Tel.: 02331-8418000, Fax: 02331-8418001, E-Mail: bernath@resnova.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.565,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 92.729,98 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hameln, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmu…
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen…
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina J. Bernath zu Bernathfalva festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.01.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 32.820,11 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der…
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina J. Bernath zu Bernathfalva festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.01.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung …
36 IN 35/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DA Kleintransporter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 14, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 220652), vertr. d.: Arijan Dibrani, Nordstraße 3, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 04.09.2024
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