Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 1940
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Insolvenzprofil
Metallbau Thönnes Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Harperscheid 2, 53937 Schleiden
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRA 1940
EUID
DER3103.HRA1940
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 18/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Müller
Adresse
Zum Markt 10, 53894 Mechernich
Termine & Fristen
Aufhebung
09.06.2026 , 14:06 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Thönnes Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 1940, ist am 09.06.2026 um 14:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Jochen Müller. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 91 IN 18/18 geführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 18/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 1940 eingetragenen Metallbau Thönnes Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Harperscheid 2, 53937 Schleiden, gesetzlich vertreten durch die persönlich…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 18/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 1940 eingetragenen Metallbau Thönnes Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Harperscheid 2, 53937 Schleiden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 3091 eingetragene Thönnes GmbH, Harperscheid 2, 53937 Schleiden, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Kaiser, Humboldtstraße 7, 53937 Schleiden,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Irmen, Ertel, Wüstkamp, Kammweg 7, 52399 Merzenich
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich
wird heute, am 09.06.2026, um 14:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 18/18
Amtsgericht Aachen, 09.06.2026
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